Neue Masche für Abzocke am Telefon

Saarbrücken. "Viele ältere Leute reagieren erschreckt auf diese Briefe und überweisen das Geld", berichtet ein SZ-Leser-Reporter, der lieber anonym bleiben möchte, über eine Abzock-Masche am Telefon. Eine ältere Dame aus seiner Bekanntschaft habe kürzlich Post von einer Duisburger Rechtsanwaltskanzlei erhalten

Saarbrücken. "Viele ältere Leute reagieren erschreckt auf diese Briefe und überweisen das Geld", berichtet ein SZ-Leser-Reporter, der lieber anonym bleiben möchte, über eine Abzock-Masche am Telefon. Eine ältere Dame aus seiner Bekanntschaft habe kürzlich Post von einer Duisburger Rechtsanwaltskanzlei erhalten. Angeblich soll sie für rund 120 Euro bei einer Firma in Krefeld telefonisch eine Anrufsperrbox bestellt haben, die unerwünschte Telefonwerbung abwehre."Hierfür liegt eine einvernehmlich gefertigte Gesprächs-Aufzeichnung vor", heißt es in dem Schreiben. Doch die Dame habe die Annahme des Paketes, das per Nachnahme geliefert wurde, verweigert. Nun fordern die Rechtsanwälte den Kaufpreis zuzüglich der Mahnspesen. Insgesamt rund 176 Euro. Ansonsten müsse der Kunde wohl "gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen".

Der SZ-Leser-Reporter entgegnet, dass das Schreiben so datiert gewesen sei, dass die Frist von zehn Tagen zur Zahlung bereits bei dessen Eingang verstrichen gewesen sei. "Es gab vorher mal einen seltsamen Anruf, der darauf abzielte, dass die Dame einmal ,Ja' sagt", berichtet der Mann. So sei es möglicherweise zur Aufzeichnung des angeblichen Bestell-Telefonates gekommen. Um andere vor dieser "kiriminellen Masche" zu warnen, wendete er sich an die Saarbrücker Zeitung.

Für Désirée Fuchs von der Verbraucherzentrale Saarland hört sich der Fall nach einer klassischen Abzocke an. Nach dem Verbot von Telefon-Gewinnspielen gebe es einen neuen Trend: Viele Anbieter würden nun versuchen, sich als seriöse Geschäftsleute oder Verbraucherschutz-Organisationen auszugeben. Von der beschriebenen Anrufsperrbox habe die Beraterin schon viel gehört. In natura habe sie das Gerät jedoch noch nie gesehen.

Fraglich sei, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen sei. "Die Behauptung, dass es hierfür einen Nachweis gibt, ist noch kein Beweis", stellt Fuchs klar. Oft würden die Firmen nur bluffen, dass es einen Gesprächs-Mitschnitt gebe. Zumal dieser nur dann als Beweismittel anerkannt werde, wenn der Verbraucher seine Zustimmung dazu erteilt habe und in dem Telefonat alle wesentlichen Vertrags-Bestandteile besprochen worden seien, sagt sie.

Betroffenen rät die Beraterin, schriftlich und am besten per Einschreiben Widerspruch gegen die Forderung einzulegen und einen Mitschnitt des angeblichen Gespräches anzufordern. Zudem sollte der Vertrag rein vorsorglich widerrufen sowie wegen arglistiger Täuschung und Irrtum angefochten werden. Ein Musterbrief kann im Internet unter www.vz-saar.de herunter geladen werden.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von einem SZ-Leser-Reporter aus Saarbrücken, der lieber anonym bleiben möchte. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, wenden Sie sich per SMS/Fax an Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder per Mail an: leser-reporter@sol.de.

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