Neue gesetzliche Förderung stärkt Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern

Ab April 2009 sollen mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung möglichst viele Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber investieren, wo von sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren sollen. Dies soll durch Mitarbeiterbeteiligungsfonds umgesetzt werden und funktioniert als eine Art Kreislauf

 Die Mitarbeiterbeteiligungsfonds investieren im Gegensatz zu herkömmlichen Investmentfonds meist in mittelständige Unternehmen nicht in Börsenriesen. Foto: dpa

Die Mitarbeiterbeteiligungsfonds investieren im Gegensatz zu herkömmlichen Investmentfonds meist in mittelständige Unternehmen nicht in Börsenriesen. Foto: dpa

 Die Mitarbeiterbeteiligungsfonds investieren im Gegensatz zu herkömmlichen Investmentfonds meist in mittelständige Unternehmen nicht in Börsenriesen. Foto: dpa

Die Mitarbeiterbeteiligungsfonds investieren im Gegensatz zu herkömmlichen Investmentfonds meist in mittelständige Unternehmen nicht in Börsenriesen. Foto: dpa

Ab April 2009 sollen mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung möglichst viele Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber investieren, wo von sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren sollen. Dies soll durch Mitarbeiterbeteiligungsfonds umgesetzt werden und funktioniert als eine Art Kreislauf. Die Firma finanziert ihrer Belegschaft den Kauf von Mitarbeiterbeteiligungsfonds, welche die erhaltenen Mittel dann wieder in das Unternehmen investieren. Dabei unterscheiden sich die Mitarbeiterbeteiligungsfonds von herkömmlichen Investmentfonds in der Gestalt, dass sie nach Ablauf der Startphase von drei Jahren mindestens 60 Prozent ihrer Mittel in nicht börsennotierte und meist mittelständige Unternehmen investieren müssen und es dabei eine Reihe von gesetzlichen Einschränkungen zu beachten gibt. Es soll so verhindert werden, dass Arbeitnehmer mit wenig Börsenerfahrung hier hohe Risiken eingehen. Unternehmen und Belegschaft sollen die Rahmenbedingungen der Fonds abstecken und freiwillige Vereinbarungen treffen, zum Beispiel über die Höhe der Beteiligung, über die Laufzeit, über die Sperrfristen bis hin zu den Kündigungsbedingungen. Dies soll durch ein Beratungsnetzwerk unterstützt werden. Anreize für ArbeitnehmerDamit die Arbeitnehmer das Angebot wahrnehmen, wird die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen aufgestockt und der Arbeitgeber kann der Belegschaft steuerfreie Gelder für die neue Fondsart zukommen lassen. Der Satz für die vermögenswirksame Leistung wird ab 2009 von 18 Prozent auf 20 Prozent aufgestockt, sofern die Beiträge in Beteiligungen angelegt werden. So steigt die Einkommensgrenze von 17 900 Euro auf 20 000 Euro für Verheiratete auf das Doppelte. Zusätzlich kann der Arbeitgeber seinen Angestellten jährlich 360 Euro ohne Lohnsteuer- und Sozialabgaben zuwenden. Wechselt ein Arbeitgeber den Betrieb oder hat er mehrere Jobs, kann er den Freibetrag mehrfach in Anspruch nehmen. Bemessungsgrundlage ist der zugewendete Vorteil. Dieser berechnet sich aus der Differenz vom aktuellen Börsenkurs und dem darunter liegenden Betrag, den der Arbeitnehmer selbst aufbringen muss. Geringverdiener kassieren zusätzlich die Sparzulage von 80 Euro jährlich. Dieser Zuschuss errechnet sich aus der maximalen Sparförderung von 400 Euro im Jahr, auf die es 20 Prozent Zulage gibt. Die vermögenswirksame Leistung kann hier im Gegensatz zu den steuerfreien 360 Euro auch in ganz normale Aktien oder Mischfonds fließen. Alle Maßnahmen zielen hier daraufhin, dass die von den Mitarbeitern in die Beteiligungsfonds eingezahlten Mittel als Kapitalstärkung wieder zurück in die Firmen fließen. Abschreckend könnte hier wirken, dass die Fonds nur monatlich einen Kurs veröffentlichen und Anteile nur jährlich zurücknehmen dürfen. Zudem sind die Mitarbeiterbeteiligungsfonds nur eingeschränkt handlungsfähig, da sie vorwiegend in kleinere deutsche Unternehmen investieren müssen, die ihren Mitarbeitern freiwillige Leistungen zum Erwerb solcher Fonds anbieten. Rechtsanwalt Jochen Christ

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