Neue Anklage nach tödlichem Zechgelage in Malstatt

Saarbrücken. Nach einem tödlichen Zechgelage in Saarbrücken-Malstatt muss sich ein Kumpan des Opfers wegen Totschlags vor Gericht verantworten

Saarbrücken. Nach einem tödlichen Zechgelage in Saarbrücken-Malstatt muss sich ein Kumpan des Opfers wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Es ist schon die zweite Anklage in dem Fall: Ein Freund des jetzigen Angeklagten war zuvor bereits verdächtigt, angeklagt und freigesprochen worden, weil er ein Geständnis widerrufen hatte und im Prozess durch Beweise entlastet worden war (wir berichteten). Grund für den Streit bei dem Gelage im Februar soll eine Frau gewesen sein. Das 41-jährige Opfer war in seiner Wohnung mit einem Küchenmesser umgebracht worden. Nun wird ein 33-Jähriger der Tat verdächtigt. dpa

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