Namborns Kindergärten sind jetzt bis 17 Uhr geöffnet

Namborn. Die Öffnungszeiten für die drei kommunalen Kindereinrichtungen der Gemeinde Namborn werden von bisher 7.30 bis 16 Uhr auf sieben Uhr bis 17 Uhr verlängert. Das beschloss der Namborner Gemeinderat mehrheitlich in seiner jüngsten Sitzung und folgte damit einem Wunsch von Eltern und Erzieherinnen. Dadurch erhöhen sich die Personalkosten, die Elternbeiträge und der Anteil der Gemeinde

Namborn. Die Öffnungszeiten für die drei kommunalen Kindereinrichtungen der Gemeinde Namborn werden von bisher 7.30 bis 16 Uhr auf sieben Uhr bis 17 Uhr verlängert. Das beschloss der Namborner Gemeinderat mehrheitlich in seiner jüngsten Sitzung und folgte damit einem Wunsch von Eltern und Erzieherinnen. Dadurch erhöhen sich die Personalkosten, die Elternbeiträge und der Anteil der Gemeinde. Wie Namborns Bürgermeister Theo Staub (SPD) erklärte, sind die Mehrkosten der Elternanteile auf alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder eine Kindertagesstätte in der Gemeinde Namborn besuchen, anteilmäßig umzulegen. Diese Vorgehensweise werde auch durch das Landesjugendamt unterstützt. Die neuen monatlichen Elternbeiträge berechnete die Gemeindeverwaltung wie folgt: Regelkindergartenplatz von sieben Uhr bis 13 Uhr oder 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr: 85,70 Euro statt bisher 82 Euro, Ganztagsplatz sieben Uhr bis 17 Uhr: 128 Euro (117 Euro), Halbtagskrippenplatz, sieben Uhr bis 13.30 Uhr oder 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr: 172,20 Euro (163 Euro), Ganztagskrippenplatz von sieben Uhr bis 17 Uhr: 260,60 Euro statt bisher 233 Euro. Der Elternbeitrag für Service-Tage wird mit einem zusätzlichen Beitrag wie folgt angepasst: Ganztagsplatz in den Kindertageseinrichtungen sechs Euro und Ganztagskrippenplatz zwölf Euro. Diese tageweise Betreuung ist auf begründete Ausnahmefälle zu beschränken, sagte der Rat."Wir stimmen gegen diese Vorlage, weil auch Eltern, die die erweiterten Öffnungszeiten in den Namborner Kitas nicht in Anspruch nehmen, die erhöhten Beiträge zahlen müssen", sagte Karl-Peter Scheit, Linkspartei. Die FLN enthielt sich aus demselben Grund der Stimme. se

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