Nächste Etappe für den Windpark

Homburg · Der Stadtrat Homburg befasst sich in seiner Sitzung mit der Windkraft-Anlage bei Einöd. Er wird aber kein Einvernehmen herstellen. Stattdessen will sich die Stadt mehr Einfluss auf die Planung verschaffen.

Ist in Sachen "Windpark Auf der weißen Trisch" die von Homburgs Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) vor eineinhalb Jahren versprochene Bürgerbeteiligung unter den Tisch gefallen, wie dies in den betroffenen Orten moniert wurde (wir berichteten)? In einer Pressekonferenz gestern im Vorgriff auf die Stadtratssitzung am morgigen Donnerstag wehrte sich Schöner vehement gegen diese Vorhaltung. "Den Vorwurf, die Stadt Homburg würde die Bürgerbeteiligung vernachlässigen, weise ich entschieden zurück." Vielmehr, so die Darstellung Schöners, sei es das Bestreben der Stadtverwaltung, in einem augenscheinlich sehr komplexen Nebeneinander zweier gültiger Baurechtsverfahren der Stadt nun in der morgigen Sitzung eine Zugriffsmöglichkeit auf die Planungen zu ermöglichen. Laut Schöner habe der Planer der Anlage das Ziel gehabt, mittels eines von der Landesregierung bevorzugten Verfahrens auf Basis des Bundes-Immissionschutz-Gesetzes (BimSchG) Baurecht zu erlangen. Dieses Verfahren sehe keine Beteiligung der Kommune und damit der Bürger vor.

Nachdem es bei den Vorstellungen der Pläne im zuständigen Bauausschuss nun aber Bedenken seitens der Verwaltung und der Ausschussmitglieder gebe, habe man sich dazu entschlossen, mit einem Schwenk hin zum Bebauungsplan-Verfahren der so genannten "BimSchG-Genehmigung" einen Riegel vorzuschieben. Dazu solle morgen im Stadtrat dem Antrag des Planers auf "Einvernehmen mit dem Windpark Auf der weißen Trisch" eine Absage erteilt werden. Damit werde der Weg eröffnet, um mit einem Bebauungsplanverfahren der Stadt die nötigen Einflussmöglichkeiten zu geben. In diesem Verfahren sei dann auch eine entsprechende Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die Einbindung der Ortsräte in Wörschweiler, Kirrberg und Einöd sei "die erste Stufe" dieser Beteiligung gewesen. Und vor dieser Beteiligung der Ortsräte mit dem Thema in die "breite Öffentlichkeit" zu gehen, "geht ja gar nicht", so Schöner mit Blick auf das Kommunalselbstverwaltungsgesetz.

Laut Schöner sei das Streben, "das Heft des Handelns in der Hand zu behalten", immer das Ziel gewesen. Und in der Tat hat der Homburger Stadtrat schon Anfang 2012 mit einem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan seine Baurechtshoheit verdeutlicht. So liefen beide Verfahren, die "BimSchG-Genehmigung" als bevorzugtes Vorgehen des Planers und das Bebauungsplan-Verfahren der Stadt, parallel - bis nun im zuständigen Bauausschuss und in der Stadtverwaltung Zweifel an der Verträglichkeit der vorgestellten Pläne aufgekommen seien. Den nun eingeschlagenen Weg, der Stadt über ihr Baurecht ein maximales Maß an Beteiligung zu verschaffen, begründete Hauptamtsleiter Frank Missy gestern so: "Wir mussten entscheiden, ob wir das BimSchG-Verfahren beibehalten oder zum Bebauungsplan-Verfahren wechseln und so unsere Planungshoheit ausüben. Und genau an diesem Punkt stehen wir jetzt. Das wird dem Planer vielleicht nicht gefallen, aber das ist Rechtsstaatlichkeit." Hätte es aber die eigentlich von der Stadtspitze versprochene Bürgerbeteiligung gegeben, wenn der Windpark per Genehmigung nach dem "BimSchG-Verfahren" verwirklicht worden wäre und es von den Ortsräten keine Einwände gegeben hätte? OB Schöner dazu: "Nein, weil dann das Land entscheidet." Damit sei eine solche Bürgerbeteiligung, so Hauptamtsleiter Missy ergänzend, bei einem rechtlichen Anspruch des Planers "ein politisches Placebo".

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