Nadelöhr in der Schankstraße

Merzig. In der Bahnhofstraße wird im Zuge der Sperrung der Einmündung am Landratsamt laut LfS nicht auf der gesamten Länge zwischen Abzweigung Schankstraße und gesperrter Einmündung gegenläufiger Verkehr möglich sein. Dieser gilt nur für den Straßenabschnitt zwischen Einmündung Gutenbergstraße und dem Sperrungsbereich an der Kreuzung

Merzig. In der Bahnhofstraße wird im Zuge der Sperrung der Einmündung am Landratsamt laut LfS nicht auf der gesamten Länge zwischen Abzweigung Schankstraße und gesperrter Einmündung gegenläufiger Verkehr möglich sein. Dieser gilt nur für den Straßenabschnitt zwischen Einmündung Gutenbergstraße und dem Sperrungsbereich an der Kreuzung. Das bedeutet: Autofahrer können in die Bahnhofstraße hineinfahren, aber nicht mehr heraus. Sie müssen dafür die Umleitungsstrecke durch die Gutenbergstraße nutzen. Diese Umleitung ist vor allem für jene gedacht, die zum Landratsamt oder den umliegenden Einrichtungen oder Geschäften in der Bahnhofstraße wollen.Da diese Straße nur sehr schmal ausgebaut ist, gibt es für Fahrzeuge, die aus Richtung Bahnhof kommen und zur Lothringer Straße (Südkerntangente) wollen, ab Donnerstag eine weitere Neuregelung: In der Schankstraße wird zwischen der Abzweigung Bahnhofstraße (Heilig-Kreuz-Kapelle/Hotel Roemer) und der Einmündung in die Lothringer Straße gegenläufiger Verkehr gestattet - abweichend von der bisherigen Regelung.

So kommen Fahrzeuge aus Richtung Bahnhof über die Schankstraße zur Lothringer Straße und können dort rechts abbiegen nach Brotdorf/Losheim. Weil in Höhe der Heilig-Kreuz-Kapelle nur ein Fahrstreifen bereitsteht, muss dort der Verkehr mittels zweier Ampeln geregelt werden. Eine Ampel steht kurz vor der Abzweigung Schankstraße/Bahnhofstraße (aus Richtung Bahnhof kommend), die andere hinter der Abzweigung der Schankstraße von der Lothringer Straße. Über diese Ampeln müssen alle Fahrzeuge fahren, die entweder vom Kaufland-Kreisel kommend zum Bahnhof fahren oder vom Bahnhof kommend nach Losheim wollen. Alle bereits geltenden Verkehrsregelungen und Straßensperrungen im Rahmen der Bauarbeiten bleiben laut LfS bestehen.

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