Nach Ruhestörung: Polizei nimmt Musikanlage mit

Dudweiler. Zu einem polizeilichen Einsatz kam es am Samstagmorgen gegen 1.45 Uhr wegen ruhestörenden Lärms in einem Mehrparteienhaus in Dudweiler. Der 21-jährige Bewohner störte die Anwohnerschaft durch laute Musik und durch lautes Gegröle, weil er offensichtlich eine Party in seiner Wohnung veranstaltete. Das meldete gestern die Polizei. Er wurde von Polizeibeamten angesprochen

Dudweiler. Zu einem polizeilichen Einsatz kam es am Samstagmorgen gegen 1.45 Uhr wegen ruhestörenden Lärms in einem Mehrparteienhaus in Dudweiler. Der 21-jährige Bewohner störte die Anwohnerschaft durch laute Musik und durch lautes Gegröle, weil er offensichtlich eine Party in seiner Wohnung veranstaltete. Das meldete gestern die Polizei.Er wurde von Polizeibeamten angesprochen. Und er wollte, wie er versprach, die Musik nun nur noch leise abspielen und auf seine Gäste einwirken. Nur wenige Minuten später hatte er die Musik jedoch wieder so aufgedreht, dass die Polizei erneut erscheinen musste.

Im Falle einer weiteren Zuwiderhandlung wurden ihm schärfere Sanktionen angedroht. Gegen 2.45 Uhr wurde die Polizei dann nochmals zur Wohnung des jungen Mannes gerufen, weil der Partylärm offensichtlich ungemindert weiterging.

Schließlich konnte die nächtliche Ruhestörung nur durch die polizeiliche Sicherstellung von Teilen der Musikanlage beendet werden, was der Wohnungsinhaber zerknirscht und unwillig hinnehmen musste. Außerdem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet. red

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