Nach dem Knast zurück ins Berufsleben Hilfe für Ex-Gefangene bei der Job-Suche

Saarbrücken/Mainz · Die Haftanstalten in Saarbrücken und Ottweiler arbeiten mit den Arbeitsagenturen zusammen, so das Justizministerium.

 Wenn sich die Gefängnistore für die Häftlinge nach dem Verbüßen der Strafen öffnen, fängt die schwierige Suche nach einer Arbeitsstelle an. Job-Beratungen werden schon Monate vor der Entlassung angeboten.

Wenn sich die Gefängnistore für die Häftlinge nach dem Verbüßen der Strafen öffnen, fängt die schwierige Suche nach einer Arbeitsstelle an. Job-Beratungen werden schon Monate vor der Entlassung angeboten.

Foto: dpa/Felix Kästle

Jeder Freund von Krimi-Serien im Fernsehen kennt diese Szene: Am Ausgang vom Knast wird dem Strafgefangenen bei der Entlassung ein Kistchen mit den Sachen hingestellt, die er beim Antritt der Haftstrafe in seinen Taschen hatte. Dann öffnen sich verschiedene Türen, ehe am Ende das große Stahltor aufgeht und der Ex-„Knacki“ die Luft der Freiheit schnuppert. In den Fernseh-Krimis warten dann im besten Fall Familienangehörige auf den Ex-Häftling. Doch oft sind es auch die Kumpane von einst, in deren Auto der Mann einsteigt. Und auf geht es zur nächsten Straftat.

So weit das Klischee. Doch die Wirklichkeit für die entlassenen Häftlinge im Saarland sieht anders aus. Diese sind mit der drängendsten Frage konfrontiert: Wie finde ich in ein normales Berufsleben hinein, um ein geregeltes Leben führen  zu können? In Rheinland-Pfalz haben jetzt Justizminister Herbert Mertin (FDP) und die Chefin der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Heidrun Schulz, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Damit soll eine  zeitige Beratung der Ex-Häftlinge durch die Arbeitsagentur deren Jobchancen erhöhen und die Resozialisierung fördern, wie die Deutsche Presseagentur berichtete.

Eine solche Kooperationsvereinbarung zwischen dem  Saar-Justizministerium und der Bundesagentur für Arbeit bestehe nicht, teilte Sirin Özfirat, Sprecherin von Saar-Justizminister Peter Strobel (CDU) der SZ auf Anfrage mit. Unabhängig hiervon finde aber eine Zusammenarbeit beider Gefängnisse in Saarbrücken und Ottweiler mit den Arbeitsagenturen statt. „Im Jugendvollzug in der JVA Ottweiler besteht – ähnlich der rheinland-pfälzischen Vereinbarung – eine Kooperation mit einem Berufsberater der Agentur für Arbeit, der regelmäßige Präsenztermine in der Anstalt wahrnimmt und die jugendlichen Gefangenen bezüglich ihrer Möglichkeiten nach der Entlassung aus der Haft berät“, erklärte Özfirat.

Im Bereich des Erwachsenenstrafvollzugs gebe es ebenfalls eine jüngst bestätigte Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit Saarland, wonach sich diese bereit erklärt, allen Inhaftierten eine berufliche Beratung anzubieten und  eine Qualifizierung zu fördern. „Konkret erfolgt die Zusammenarbeit dergestalt, dass eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur Homburg in Absprache mit dem pädagogischen Dienst in regelmäßigen Abständen die Anstalt aufsucht und vor Ort Beratungsgespräche anbietet“, sagte Özfirat.

Unabhängig von diesen Angeboten der Arbeitsagenturen würden die Inhaftierten beider Saar-Gefängnisse durch Mitarbeiter der pädagogischen Dienste der Anstalten sowie des Kompetenzzentrums für Ambulante Resozialisierung und Opferschutz (Karo) beim anstehenden Wiedereintritt in das Arbeitsleben unterstützt. Die Karo- Mitarbeiter böten Hilfe zur Vorbereitung der Entlassung und zur nachgehenden Betreuung an, indem Sozialarbeiter die Gefangenen bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche sowie bei Antragstellungen und Behördengängen unterstützten. „Eine Kontaktaufnahme zur Nachsorge kommt auf Wunsch des jeweiligen Gefangenen oder auf Anraten des pädagogischen Dienstes zustande und kann bereits sechs Monate vor der Entlassung erfolgen“, erklärte Özfirat. Im Rahmen der  Entlassungsvorbereitung könnten die Karo-Mitarbeiter  die Inhaftierten zu den Ämtern begleiten, etwa um Leistungen zu beantragen.

Aufgrund der bestehenden Hilfsangebote und der erfolgreichen Zusammenarbeit beider Saar-Gefängnisse mit den Arbeitsagenturen habe sich „die Notwendigkeit einer Kooperationsvereinbarung“ zwischen dem Justizministerium  und der Bundesagentur für Arbeit „bislang nicht aufgedrängt“, sagte Özfirat.

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