Nach blutiger Messer-Attacke: Freispruch wegen möglicher Notwehr

Saarbrücken. Es könnte Notwehr gewesen sein. Mit dieser Begründung hat das Landgericht einen 33-Jährigen freigesprochen. Er hatte sich wegen 50 Euro mit einem Freund geprügelt. Der schlug immer wieder zu. Schließlich griff der offenbar unterlegene Angeklagte zum Messer.

Saarbrücken. Mit einem Freispruch endete jetzt der Prozess gegen einen 33-Jährigen vor dem Landgericht. Der Algerier musste sich dort wegen Verdachts des versuchten Totschlags verantworten. Er hatte am 14. Juni 2009 vor einer Kneipe in Neunkirchen einen Freund bei einer Schlägerei mit einem Messer lebensgefährlich verletzt (wir berichteten).

Mit diesem Freispruch hatte zu Beginn des Prozesses keiner gerechnet - außer vielleicht der Verteidiger. Grund: Rund fünf Monate vor der Prügelei in Neunkirchen hatte der Algerier schon einmal auf der Anklagebank des Landgerichts gesessen. Damals ging es um einen Fall aus dem Jahr 2007, als er einen Mitbewohner der Landeswohnsiedlung im Streit niedergestochen hatte. Urteil der Richter vom Januar 2009 zu diesem ersten Fall: zwei Jahre Gefängnis mit Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Vor diesem Hintergrund sah es für den Angeklagte jetzt laut Aktenlage schlecht aus. Dem vermeintlichen Wiederholungstäter, der in laufender Bewährungszeit erneut zugestochen hatte, drohten viele Jahre Haft.

Das änderte sich nach und nach im Laufe der zweitägigen Beweisaufnahme. Gestützt auf die Aussagen der Beteiligten und weiterer Zeugen geriet der ursprüngliche Verdacht gegen den 33-Jährigen immer mehr ins Wanken. Schließlich, so weit das überhaupt noch geklärt werden konnte, sah der wahrscheinliche Sachverhalt so aus: In der Nacht der Tat trafen sich der Angeklagte und sein Freund zufällig in einem Lokal. Beide waren alles andere als nüchtern. Der Angeklagte hatte von dem Mann noch 50 Euro zu bekommen, der wollte sie nicht zahlen. Beide bekamen Streit, prügelten sich im Lokal.

Vor der Tür ging es weiter. Dabei griff der andere, körperlich deutlich überlegene Mann massiv an, schlug dem 33-Jährigen mehrere Zähne aus. Der kleinere Angeklagte geriet immer weiter ins Hintertreffen, zog sein Messer und drohte damit in Richtung des Gegenübers. Aber der Mann griff erneut an. Und der Angeklagte stach zu. Er traf die Leber seines Bekannten. Vor diesem Hintergrund, so der Anlagevertreter und die Richter, sei es nicht auszuschließen, dass der 33-Jährige aus Notwehr gehandelt habe. Er sei deshalb freizusprechen.
wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort