Dreijährige überlebte nicht Mutter wirft Kinder von Brüstung: Mord-Prozess in Saarbrücken beginnt

Saarbrücken · Eine Frau hatte in Saarbrücken ihre Kinder von einer Brüstung geworfen. Jetzt muss sie sich vor Gericht verantworten – wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

Saarbrücken: Mutter und Kinder stürzen von Balkon – Fotos von vor Ort
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Mutter und Kinder stürzen von Balkon – Polizei ermittelt wegen Mordes (Bildergalerie)

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Foto: BeckerBredel

Vor dem Landgericht Saarbrücken beginnt am Mittwoch der Prozess gegen eine Frau, die Ende Juli vergangenen Jahres ihre beiden Töchter von einer Brüstung geworfen haben soll. Eine Dreijährige hatten den Sturz aus fünf Metern Höhe nicht überlebt. Die Frau muss sich nun wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Das teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit.

Mutter soll Kinder von Brüstung geworfen haben

Die wirft der Beschuldigten vor, sich mit ihren beiden Kindern auf einen zum Garten führenden Steg in ihrem Elternhaus in Alt-Saarbrücken begeben zu haben, wo sie zunächst mit den Worten „ihr macht mich verrückt“ ein Kind gepackt und über die Brüstung geworfen haben soll, sodass das Kind aus einer Höhe von fünf bis sieben Metern zu Boden fiel. Anschließend soll die Frau mit dem anderen Kind auf dem Arm näher an das Geländer herangetreten und dieses zu Boden fallen gelassen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, dass sie die Absicht gehabt habe, beide Kinder zu töten. Das dreijährige Kind starb innerhalb kurzer Zeit an seinen schweren Verletzungen. Das jüngere Kind blieb körperlich leicht verletzt.

War die Frau zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zum Zeitpunkt der Tat wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war und hat deshalb bereits Ende Oktober einen Antrag auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren gestellt. Das bedeutet, dass statt einer Freiheitsstrafe eine dauerhafte Unterbringung in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung in Betracht kommt.

Das Gericht hat neben Mittwoch insgesamt noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt: den 26. und den 27. Januar. Der Prozess ist öffentlich.

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