Mutmaßlicher Hammer-Mörder weist Anklage vor Gericht zurück

Saarbrücken. "Das stimmt nicht. Warum hätte ich ihr etwas tun sollen?" Immer wieder wies der 42 Jahre alte Mann auf der Anklagebank des Schwurgerichts am Freitag zum Prozessauftakt den Vorwurf des vorsätzlichen Mordes zurück. Er betonte, er habe die 25 Jahre alte Frau, die gelegentlich der Prostitution nachgegangen sei, gut gekannt

Saarbrücken. "Das stimmt nicht. Warum hätte ich ihr etwas tun sollen?" Immer wieder wies der 42 Jahre alte Mann auf der Anklagebank des Schwurgerichts am Freitag zum Prozessauftakt den Vorwurf des vorsätzlichen Mordes zurück. Er betonte, er habe die 25 Jahre alte Frau, die gelegentlich der Prostitution nachgegangen sei, gut gekannt. Sie hätten auch schon Sex miteinander gehabt, auch gegen Geld. Aber nicht am Morgen des 8. Juli 2010 in der Mietwohnung der Frau in Wallerfangen. Dort auf dem Sofa wurde die 25-Jährige laut Anklage von mindestens fünf Schlägen mit einem Fäustel am Kopf tödlich getroffen. "Ich wollte das nicht", sagte der schwer herzkranke Angeklagte. Denn: "Ich konnte sie gut leiden. Sie konnte mich gut leiden." Und dann, sichtlich aufgeregt, mit hochroten Kopf: "Ich verstehe es doch selbst nicht." Bei der Polizei hatte er das kurz nach der Tat anders erzählt: Er habe die Frau von einer Kneipe nach Hause gebracht. Dort habe sie Sex gewollt - auf etwas härtere Art. Aber er habe keinen Sex gewollt. Da habe sie ihn provoziert, immer wieder. Im Streit habe er sie mit einem Fäustel erschlagen. Das habe ihn so aufgeregt, dass sein Herz aus dem Rhythmus geriet. Darauf habe sein Schrittmacher mit massiven Stromstößen reagiert. Und er sei in Panik auf die Straße gelaufen und zusammengebrochen. Jetzt vor Gericht schilderte der Mann eine andere Version: Die Frau habe ihn mit dem Fäustel zunächst ganz leicht geschlagen - dann aber fester, auch auf die Brust. Dabei sei der Schrittmacher aktiviert worden und habe Schockstromstöße ausgesandt. Das sei wie ein Blitz im Kopf gewesen und habe extrem weh getan. Darauf habe er der Frau in Panik den Hammer entrissen und um sich geschlagen. Er habe aber niemals fünf Mal zugeschlagen - höchstens zwei, drei Mal. Und ohne Absicht. Bei dieser Schilderung und bei den Nachfragen der Richter wurde der 42-Jährige immer aufgeregter. Bis einer der medizinischen Gutachter feststellte, dass der Mann nun nicht mehr in der Lage sei, dem Prozess ohne Risiko für sein Herz zu folgen. Darauf wurde der Prozess auf Dezember vertagt. Bis dahin soll der Mann genau untersucht werden. Falls er dabei als dauerhaft verhandlungsunfähig eingestuft werden sollte, wäre der Prozess geplatzt. "Ich wollte ihr nichts tun. Ich konnte sie doch gut leiden."Der Angeklagte

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