Mutige Lehrerin rettete 73-jährige Rentnerin vor Vergewaltiger

Saarbrücken. Der unscheinbare Mann auf der Anklagebank des Landgerichts ist 36 Jahre alt. Seit 1993 soll er im Abstand mehrerer Jahre drei mal Frauen vergewaltigt oder zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Das soll nach dem Willen von Staatsanwalt und die Opferanwältin nie mehr passieren können

Saarbrücken. Der unscheinbare Mann auf der Anklagebank des Landgerichts ist 36 Jahre alt. Seit 1993 soll er im Abstand mehrerer Jahre drei mal Frauen vergewaltigt oder zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Das soll nach dem Willen von Staatsanwalt und die Opferanwältin nie mehr passieren können. Gestützt auf das Gutachten des Gerichtspsychiaters beantragten sie deshalb für den Angeklagten eine Haftstrafe von 13 Jahren sowie die anschließende Unterbringung in der unbefristeten Sicherungsverwahrung für gemeingefährliche Straftäter. Der Verteidiger wird am Donnerstag plädierten. Der jüngste mutmaßliche Vergewaltigungsfall, um den es diese Woche vor Gericht geht, ereignete sich am 4. Juli 2009 in Schmelz. Dort wurde eine 73-jährige Rentnerin früh morgens zum Opfer eines Angreifers. Sie war auf dem Weg zum Friedhof, als der Mann sie massiv anging, schlug, zu Boden zerrte und versuchte, sie zu vergewaltigen. Nur das couragierte Eingreifen einer Grundschullehrerin verhinderte in allerletzter Minute das Schlimmste. Der Täter flüchtete. Aber an einem Kondom, das am Tatort entdeckt wurde, fand sich DNA. Die passte zum genetischen Fingerabdruck des vorbestraften Gelegenheitsarbeiters, der wegen diverser Delikte bereits einen großen Teil seines Lebens im Gefängnis verbracht hat.Der Mann aus geordnetem Elternhaus war Anfang der 90er Jahre erstmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Meist ging es um Diebstähle von Autos und um Delikte rund um den Straßenverkehr. Im Mai 1993 - damals war der Angeklagte 20 Jahre alt - verübte er sein erstes Sexualdelikt. Er feierte damals in einem Lokal Geburtstag. Als letzter Gast blieb er mit der Wirtin (66) zurück. Plötzlich packte er die Frau, rang sie nieder, schlug ihren Kopf auf den Boden und verging sich an ihr. Urteil der Richter damals: 24 Monate Jugendstrafe. Rund sieben Jahre später, im Mai 2000, war es wieder so weit. Dieses Mal war das Opfer eine Prostituierte, die in ihrer Wohnung misshandelt und zum Sex gezwungen wurde. Urteil der Richter dazu: fünfeinhalb Jahre Gefängnis. Kurze Zeit nach Verbüßung dieser Strafe war der Angeklagte wieder in Schmelz unterwegs. Nach einer Zechtour wollte er nach Hause. Er versuchte, ein Auto zu stehlen - vergebens. Erst bei dem zweiten Wagen klappte es. Unterwegs sah er die Rentnerin. Er hielt an und stieg aus. Die Frau - auf ihrem üblichen Gang in vertrauter Umgebung - dachte sich nichts dabei. Plötzlich griff er hinterrücks an, zerrte sie in eine Ecke. Dort war er gerade dabei, zum Äußersten zu schreiten, als die Lehrerin vorbeikam. Sie rief den Mann an, griff zum Regenschirm, verteidigte so sich und die Rentnerin. Die 73-Jährige ist sich deshalb sicher: "Ohne diese Lehrerin und ihre Hilfe wäre ich heute nicht mehr am Leben." Der Prozess wird fortgesetzt. "Ohne diese Lehrerin und ihre Hilfe wäre ich heute nicht mehr am Leben."Das Opfer über ihre Retterin

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