Müllgebühren sorgen für DiskussionenIn Mettlach soll der Müll ab 2013 verwogen werdenHöhere Preise für Nutzung der grünen Biotonne

Merzig-Wadern. Die 2011 erfolgte Umstellung auf ein mengenabhängiges Gebührenmodell beim Entsorgungsverband Saar, der für einen Großteil der saarländischen Städte und Gemeinden die Abfallentsorgung erledigt, hat viel Kritik hervorgerufen (siehe Infokasten)

 Unklarheit herrscht, ob die Müllgebühren in den kommenden Monaten ansteigen werden. Foto: dpa

Unklarheit herrscht, ob die Müllgebühren in den kommenden Monaten ansteigen werden. Foto: dpa

Merzig-Wadern. Die 2011 erfolgte Umstellung auf ein mengenabhängiges Gebührenmodell beim Entsorgungsverband Saar, der für einen Großteil der saarländischen Städte und Gemeinden die Abfallentsorgung erledigt, hat viel Kritik hervorgerufen (siehe Infokasten).Nach einem juristischen Paukenschlag Mitte 2011 gab es dann erste Änderungen bei dem Gebührenmodell: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte einem Völklinger Recht gegeben, der gegen die Gebührenberechnung seines städtischen Abfallzweckbetriebes EZV geklagt hatte.

Argument des Klägers: Dass der EZV bei seiner Grundgebühr zehn Mindestleerungen der Restmülltonne zu Grunde lege, sei ungerecht. Denn er schaffe es durch konsequentes Mülltrennen, dass seine Restmülltonne deutlich seltener abgeholt werden müsse. Die Zahl von zehn Mindestleerungen setze zu wenig Anreize, Müll zu vermeiden. Das Gericht gab dem Kläger recht und krempelte damit auch das Gebührenmodell des Entsorgungsverbandes Saar um.

Geänderte Gebührensatzung

Auch dort waren ursprünglich zehn Mindestleerungen vorgesehen. Selbst wenn das Urteil eigentlich für den EVS keine unmittelbare Gültigkeit besitzt, änderte der Verband noch zum Jahresende seine Gebührensatzung. Demnach sind durch die Grundgebühr bei der (kleinen) 120-Liter-Restmülltonne nur noch vier Leerungen im Jahr abgedeckt, danach wird für jede weitere Leerung eine separate Gebühr berechnet.

Die Verbandsversammlung, der die Bürgermeister aller im EVS zusammengeschlossenen Gemeinden angehören, beschloss diese Änderung Anfang Dezember, ließ aber eine wichtige Frage offen: Wie wird sich die Reduzierung der Mindestleerungen auf die Gebührenhöhe selbst auswirken? Denn die Änderung soll laut Beschluss der Verbandsversammlung rückwirkend vom 1. Januar 2011 an gelten. Dadurch erwartet der Verband nach den Worten seines Geschäftsführers Heribert Gisch schon für das abgelaufene Jahr Mindereinnahmen von 1,4 Millionen Euro (SZ vom 7. Dezember 2011). Diese müssen ausgeglichen werden, in welcher Form, darüber soll die Verbandsversammlung im ersten Quartal 2012 entscheiden.

Beschluss im Frühjahr

Bevor dies geschehen kann, müssen sich zunächst sämtliche Städte- und Gemeinderäte der dem Verband angehörenden Kommunen mit dem Thema befassen und per Beschluss ihrem Verwaltungschef einen verbindlichen Auftrag erteilen, wie er in der Verbandsversammlung abzustimmen hat. "Wir wollen das im Frühjahr über die Bühne bringen", hofft EVS-Sprecherin Marianne Lehmann.

Wie hoch die künftigen Gebührensätze sein dürften, dazu wolle sich der Verband nicht weiter äußern: "Spätestens Ende Januar 2012 erhalten die Stadt- und Gemeinderäte die dann mit dem EVS-Aufsichtsrat abgestimmten Entwürfe für die Gebührengestaltung für die Entsorgung des Rest- und Biomülls.

Diese Entwürfe lege die EVS-Geschäftsführung vor, die neuen Gebühren sollen rückwirkend ab 1. Januar dieses Jahres gelten. Die Unterlagen würden umfassend aufbereitet, um den Ratsmitgliedern eine gute Entscheidungsgrundlage bieten zu können, sagte Lehmann. "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu diesem Thema im Vorfeld der Beratungen in den Räten keine Informationen herausgeben möchten."Mettlach. Auch in der Gemeinde Mettlach, die aus dem EVS ausgestiegen ist und 2011, ebenso wie Merzig, ihre Abfallentsorgung in die eigene Hand genommen hat, gibt es bald Veränderungen bei der Müllabfuhr, allerdings erst im kommenden Jahr. In Mettlach wird, wie vor 2011 in den Gemeinden im Entsorgungsverband Saar, die Gebühr pauschal und unabhängig von der Zahl der Leerungen berechnet. Erst ab 2013 soll das Gebührensystem dort so umgestellt werden, dass sich die Höhe der Gebühr nach dem Gewicht berechnet - also das Verwiegesystem, das im Kreis bereits Losheim als EVS-Kommune und die Stadt Merzig in eigener Regie praktizieren.

Bis dahin gelten noch die alten Gebührensätze: Für die 120-Liter-Restmülltonne bei 14-tägiger Leerung fällt eine Jahresgebühr von 196,92 Euro, bei einer Leerung alle vier Wochen fallen 137,04 Euro an. Die großen 240-Liter-Tonnen (Leerung alle vier Wochen) kosten 308,52 Euro, die Biotonne (Leerung alle 14 Tage) 40,68 Euro. Diese Gebührensätze hatte der Gemeinderat Ende des Jahres 2010 beschlossen. cbe

Merzig-Wadern. Auch eine andere "Baustelle" bei der Müllentsorgung wird bei der EVS-Verbandsversammlung zu bearbeiten sein: die grüne Biotonne. Bislang wurde die durch den EVS subventioniert, zuletzt mit 4,6 Millionen Euro im Jahr, wie der Verband in seiner Bilanz festhält. Doch die Bürger haben die grüne Tonne nach Auskunft des EVS nicht in dem Maße genutzt, wie er sich dies eigentlich erhofft hatte, um Restmüll zu vermeiden.

So werde sich die millionenschwere Subventionierung nach Einschätzung von EVS-Geschäftsführer Gisch kaum halten lassen. Konsequenz: Die bislang eher moderate Gebühr für die Biomüllentsorgung (35,04 Euro pro Jahr für 22 Mindestleerungen, jede zusätzliche Leerung kostet 1,59 Euro) dürfte künftig deutlich ansteigen.

Steigerung auf 58 Euro möglich

Nach einer Aussage von Weiskirchens Bürgermeister Werner Hero (CDU) gegenüber dem Weiskircher Gemeinderat müsse mit einer Steigerung auf mindestens 58 Euro gerechnet werden (SZ vom 16. Dezember). cbe

stichwort

Die Hauptkritikpunkte am ursprünglichen Gebührenmodell des Entsorgungsverband Saar bezogen sich auf jene Haushalte, die besonders wenig oder aber besonders viel Müll produzieren. So beklagten viele Single-Haushalte, dass die hohe Zahl von zehn Mindestleerungen sie benachteilige: Zwar müssten sie ihre Mülltonne wegen eines deutlich niedrigeren Abfallaufkommens seltener zur Abfuhr bereitstellen, müssten aber trotzdem zehn Leerungen bezahlen. Dieser Umstand wurde durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes, das eine Reduzierung der Mindestleerungen nach sich zog, allerdings beseitigt.

Andererseits beklagten Familien mit Kleinkindern oder pflegebedürftigen Angehörigen eine unverhältnismäßig starke Belastung durch das Gebührenmodell: Da in ihrem Haushalt ständig besonders viele Windeln anfielen, die nur über den Restmüll entsorgt werden könnten, sei es für sie nahezu unmöglich, ihre Abfallmenge so zu reduzieren, dass sie mit den vereinbarten Mindestleerungen auskämen. Ihre Gebührenbelastung steige gegenüber den früheren Sätzen deutlich an. Und die Zuschüsse, die von den Kommunen für solche Familie gewährt würden, decken nach deren Einschätzung die Mehrbelastung nur teilweise ab. cbe

Hintergrund

Durch die Reduzierung der Mindestleerungen in den EVS-Gemeinden mit so genanntem Leerungssystem (im Kreis: Wadern, Beckingen, Weiskirchen, Perl) wurden die Gebührensätze für die kleine 120-Liter-Tonne geändert: Galt dort seit Januar 2011 eine Basisgebühr von 117,34 Euro, die zehn Mindestleerungen beinhaltete, so liegt die aktuelle Basisgebühr bei 76,90 Euro, durch die vier Mindestleerungen abgedeckt sind. Jede weitere Leerung schlägt mit 6,74 Euro zu Buche. Unverändert blieben die Gebührensätze für die große 240-Liter-Tonne (Basisgebühr 197,24 Euro mit zehn Mindestleerungen, jede weitere Leerung kostet 13,48 Euro).

Ebenfalls keine Änderung der Gebührensätze gab es bei den EVS-Kommunen, in denen der Müll verwogen wird (in unserem Kreis Losheim am See): Hier fällt eine Grundgebühr von 79,37 Euro für die 120-Liter-Tonne an, die eine Müllmenge von 95 Kilogramm beinhaltet. Jedes weitere Kilo wird mit 31 Cent abgerechnet. cbe

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