Müll-Urteil bereitet KopfzerbrechenRufen Sie uns an!

Völklingen. Im Januar 2009 hat der Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) die Müllgebühr nach Zahl der Leerungen eingeführt. Dabei wurde eine Mindestzahl von zehn Leerungen pro Jahr festgesetzt - auch aus hygienischen Gründen. Doch es stank einem Bürger, dass er zehn Leerungen pro Jahr zahlen sollte

 EZV-Müllwerker sind bei jedem Wetter unterwegs. Foto: hj

EZV-Müllwerker sind bei jedem Wetter unterwegs. Foto: hj

Völklingen. Im Januar 2009 hat der Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) die Müllgebühr nach Zahl der Leerungen eingeführt. Dabei wurde eine Mindestzahl von zehn Leerungen pro Jahr festgesetzt - auch aus hygienischen Gründen. Doch es stank einem Bürger, dass er zehn Leerungen pro Jahr zahlen sollte. Obwohl er mit seinem Zweipersonenhaushalt sein Abfallgefäß im Jahr 2009 nur viermal, im Jahr 2010 nur sechsmal vor die Tür stellte.Der Bürger klagte und bekam kürzlich vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes recht. Kern der Begründung: Die Regelung genüge nicht dem Gebot des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes, weil sie kleineren Haushalten wirksame Anreize zur Reduzierung ihres Restabfalles vorenthalte.

Das Urteil hat landesweit Kopfzerbrechen ausgelöst. Denn der Entsorgungsverband Saar (EVS), dem der weitaus größte Teil der Städte und Gemeinden im Land angehört, hatte eine ähnliche Regelung wie in Völklingen getroffen. Die EVS-Verbandsführung will nun am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Saarbrücken gemeinsam mit Völklingens Oberbürgermeister Klaus Lorig, der auch Präsident des Saarländischen Städte- und Gemeindetages ist, "mögliche Handlungsalternativen umreißen".

Die Richter haben nicht genau gesagt, was zu tun ist. Doch der Möglichkeiten bleiben nicht viele. Man könnte die Zahl der vorgeschriebenen Leerungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte heruntersetzen. Oder sie ganz entfallen lassen. Man könnte kleinere Haushalte mit kleineren Gefäßen ausstatten. Die müssten aber erst einmal angeschafft werden. Der Fuhrpark müsste entsprechend umgerüstet werden - damit die kleinere Tonne nicht unversehens ganz in den Wagen fällt.

Die Mindestzahl von zehn Leerungen ist zudem eine Kalkulationsgrundlage für den Gebührenhaushalt. "Da muss", erläutert EZV-Geschäftsführer Stefan Lang, "am Ende eine schwarze Null stehen." Was letztlich bedeuten kann, dass die Grundgebühr für alle Haushalte steigt.

Der Durchschnitts-Völklinger stellt seine graue Tonne, wie der EZV feststellte, 15- bis 16-mal pro Jahr zur Entleerung vor die Tür. Keine Zahlen gibt es darüber, wie viele Leute illegal Müll einsparen. Neben spektakulären Fällen - wie der unlängst entdeckten wilden Müllkippe im Wald beim früheren Michaels-Krankenhaus - beobachtet man auch den Trend, in öffentliche Mülleimer und Papierkörbe an der Straße zu entsorgen.

"Wir wollen jetzt nicht aus der Hüfte schießen und dann wieder vor Gericht stehen", bekräftigt Oberbürgermeister Lorig. Das Urteil müsse in aller Ruhe geprüft werden. Am 27. September wolle er dann der Verbandsversammlung des EZV einen "tragfähigen" Änderungsvorschlag vorlegen.

Derzeit einzige greifbare Konsequenz des ganzen Rechtsstreits und des 50-seitigen Urteils: Der Kläger, und nur der, erhält die Gebühren für sechs Leerungen im Jahr 2009 und vier Leerungen im Jahr 2010 zurück. Das macht zusammen 63,10 Euro.Der Kläger hat angeführt, dass er seine Tonne nur vier- bzw. sechsmal pro Jahr an die Straße gestellt hat. Leser haben berichtet, dass auch sie nicht die zehn Mindestleerungen pro Jahr benötigen. Ein Durchschnittshaushalt kommt dagegen laut EZV auf 15 bis 16 Leerungen pro Jahr. Sagen Sie uns: Wie viel Leerungen benötigen Sie? Wie kann man den gegenwärtigen Konflikt lösen? Und: Würden Sie deshalb auch eine höhere Grundgebühr in Kauf nehmen? er

Rufen Sie uns bitte am heutigen Mittwoch zwischen 16 und 17 Uhr an unter Telefon (0 68 98) 9 14 84-51 oder (0 68 98) 9 14 84-60.

Auf einen Blick

Die Müllgebühr in Völklingen beträgt derzeit mindestens 116,96 Euro pro Jahr. Sie bezieht sich auf die 120-Liter-Tonne und setzt sich aus 53,86 Euro Grundgebühr und 63,10 Euro für die mindestens zehn Leerungen zusammen. Für jede weitere Leerung kommen 6,31 Euro hinzu. er

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