Motiv bei tödlichem Messerstich in Saarbrücken unklar

Saarbrücken. Im Prozess um einen tödlichen Messerstich im Februar in Saarbrücken vor dem Landgericht bleibt das Tatmotiv des Angeklagten weiter unklar

Saarbrücken. Im Prozess um einen tödlichen Messerstich im Februar in Saarbrücken vor dem Landgericht bleibt das Tatmotiv des Angeklagten weiter unklar. Beim zweiten Verhandlungstag gestern vor dem Schwurgericht war eine Einigung darüber erzielt worden war, dass der Angeklagte im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von fünf bis sechs Jahren erhalte, sofern er bei der Tat vermindert schuldfähig war. Man habe sich zum Pokerspielen in seiner Wohnung verabredet, sagte der Angeklagte daraufhin aus. "Er wollte Drogen mitbringen, als er kam, war ich schon besoffen." Er sei erst wieder wach geworden, als die Polizei da war. Andere Personen seien nicht in der Wohnung gewesen, er müsse es also gewesen sein.Das Gericht äußerte Zweifel, ob das Sich-nicht-erinnern-können als Geständnis zu werten ist. Morgen, Mittwoch, wird der Prozess fortgesetzt. Dann wollen sich die Richter äußern, ob sie sich an die Vereinbarung gebunden fühlen.

Täter als auch Opfer stammen aus der ehemaligen Sowjetunion, sind Anfang dreißig und konsumierten gemeinsam Drogen und Alkohol. Um die Mittagszeit des 3. Februar klingelte es an der Wohnungstür eine Etage tiefer. Davor stand das Opfer, blutend mit einem Messer in der Hand. Die Bewohner alarmierten Notarzt und Polizei. Der Mann vor der Wohnungstür verstarb nach vergeblichen Wiederbelebungsversuchen. Ein Kriminalbeamter berichtete gestern vor Gericht von einem 15-jährigen Mädchen, dass ein lautes Streitgespräch in einer fremden Sprache gehört hat. Dann sah sie einen Mann ohne Schuhe mit einem Messer in der Hand die Treppe herunterkommen. Es war das Opfer. Das Mädchen sei voller Angst aus dem Haus gelaufen. jht

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