Anklage wegen Mordes zugelassen Prozess im Mordfall Yeboah beginnt Mitte November
Mitte November soll vor dem Oberlandesgericht Koblenz der Prozess wegen des mehr als 30 Jahre zurückliegenden Brandanschlags eines Rechtsextremisten auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis beginnen.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Anklage der Generalbundesanwaltschaft vom 18. Juli 2022 gegen den 51-jährigen Peter S. wegen Mordes, versuchten Mordes in 20 Fällen und Brandstiftung mit Todesfolge zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess soll am 16. November 2022 in Koblenz beginnen.
Fall Yeboah: Das sind die Vorwürfe
Dem Angeklagten wird von der Generalbundesanwaltschaft zur Last gelegt, sich in der Tatnacht vom 18. auf den 19. September 1991 – damals zwanzigjährig – einen Kanister mit Benzin besorgt und anschließend ein Wohnheim für Asylbewerber in Saarlouis aufgesucht zu haben, um aus rassistischer Gesinnung einen Brand zu legen. Im Treppenhaus des Wohnheims, in dem sich zu diesem Zeitpunkt 21 Menschen aufgehalten haben sollen, habe der Angeklagte das mitgebrachte Benzin im Erdgeschoss auf die unteren Treppenstufen gegossen und den Brennstoff entzündet.
Das sich rasch im Treppenhaus ausbreitende Feuer habe im Flur des Dachgeschosses den 27-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen Samuel Y. erfasst, der schwere Verbrennungen und eine Rauchvergiftung erlitten habe, an denen er noch am selben Tag verstarb. Zwei weitere Wohnheimbewohner hätten sich durch einen Sprung aus dem Fenster gerettet und sich dabei Knochenbrüche zugezogen. Die übrigen 18 Menschen hätten sich über Feuerleiter, Fenster und Balkone unverletzt in Sicherheit bringen können.
Angeklagter wurde im April 2022 festgenommen
Die saarländischen Ermittlungsbehörden hatten den Fall damals nach einem Jahr zu den Akten gelegt, der jetzige Polizeipräsident Norbert Rupp (CDU) hatte sich vor wenigen Monaten für die schlampigen Ermittlungen damals entschuldigt. Der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen nach fast 30 Jahren an sich gezogen, nachdem neue Beweise aufgetaucht waren. Peter S. soll sich seiner Tat gerühmt haben.
Der Angeklagte wurde am 4. April 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er bestreitet die ihm vorgeworfene Tat.
Der Anwalt des Angeklagten hatte Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs eingelegt, der die Haft des Tatverdächtigen in Koblenz bestätigt hatte. Darüber hatte der SR zuerst berichtet. Zum voraussichtlichen Fortgang der Verfassungsklage kann das Verfassungsgericht in Karlsruhe zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine Angaben machen.