Mord mit Axt Frau im Schlaf enthauptet - Ehemann muss 13 Jahre in Haft

Saarbrücken · Die Tat erinnert nach Ansicht des Gerichts an eine Hinrichtung: Mit einem gezielten Axt-Schlag tötete ein 40-Jähriger seine Frau im Schlaf. Nun das Urteil.

Der 40-jährige deutsche Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ausgesagt, er habe bei der Tat Ende Mai unter Wahnvorstellungen gelitten.

Der 40-jährige deutsche Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ausgesagt, er habe bei der Tat Ende Mai unter Wahnvorstellungen gelitten.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Weil er seine schlafende Frau mit einer Axt getötet hat, muss ein 40-Jähriger für 13 Jahre in Haft. Das Landgericht Saarbrücken sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass er seine Frau (34) nach Eheproblemen ermordete. Der Mann habe zunehmenden Groll verspürt, der sich schließlich „in einer fürchterlichen, brutalen und mit voller Vehemenz ausgeführten Enthauptung seiner Ehefrau“ entladen habe.

Das Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt hatte. Es sei nicht auszuschließen, dass bei dem Deutschen bei der Tat im Mai in Saarbrücken eine psychische Störung vorlag, die seine Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert habe, begründete der Vorsitzende Richter.

Der Verteidiger hatte auf einen Totschlag im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit plädiert und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger sagte, er wolle sich wegen einer Revision mit seinem Mandanten beraten.

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Die Kammer sprach von einem „brutalen, martialischen Vorgehen“, das fast wie eine Hinrichtung aussehe - und das im Beisein einer kleinen Tochter, die im gleichen Raum geschlafen habe. Die Frau habe keine Provokation und keine Veranlassung für die Tat gegeben. Der Verurteilte habe „unsägliches Leid“ insbesondere den fünf Kindern angetan, die nun ohne Mutter aufwachsen müssten, so der Vorsitzende Richter.

Eine Gutachterin hatte dem 40-Jährigen, der nach der Tat zunächst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war, eine schwere depressive Phase vor dem Hintergrund einer Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Zu der narzisstischen Kränkung habe der schwelende, eheliche Konflikt geführt. Der Mann habe sich zudem zurückgesetzt gefühlt, nachdem seine Frau empfänglich für den Zuspruch ihres Fahrlehrers geworden sei.

Das unmittelbare Handeln des Angeklagten nach der Tat deute nicht auf ein Verkennen der Wirklichkeit hin, meinte das Gericht. So habe der Mann die Axt anschließend noch in der Dusche gesäubert, bevor er losgefahren sei, um sich eigentlich selbst töten zu wollen und von einer Brücke zu springen. Wegen der Kinder habe er diesen Plan aufgegeben. Stattdessen hatte er Ermittlungen zufolge das Handy seiner Frau genommen und ihrem Fahrlehrer noch eine zynische Mitteilung geschickt mit den Worten: „Schachmatt, Arschloch.“

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