Mit Raketen und Knallern ins neue Jahr

Merzig-Wadern. Vor Gefahren durch den unsachgemäßen Umgang mit Silvesterfeuerwerk warnt die Polizeiinspektion Wadern. Seit Freitag und noch bis zum Silvestertag dürfen Raketen, Böller und andere Feuerwerksartikel wieder im Handel verkauft werden

Merzig-Wadern. Vor Gefahren durch den unsachgemäßen Umgang mit Silvesterfeuerwerk warnt die Polizeiinspektion Wadern. Seit Freitag und noch bis zum Silvestertag dürfen Raketen, Böller und andere Feuerwerksartikel wieder im Handel verkauft werden. Damit das laut- und lichtstarke Begrüßen des neuen Jahres auch ohne unliebsame Zwischenfälle vonstatten geht, gilt es nach Auskunft der Polizei einige wichtige Punkte zu beachten.Durch unsachgemäßen oder fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Verletzungen und Bränden, die die Silvesterfreude trübten. Aus diesem Grund weist die Polizei auf die gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern hin.

Generell darf nur Feuerwerk verwendet werden, das den deutschen Sicherheitsvorschriften entspricht und ein Prüfverfahren durchlaufen hat. Dieses trägt stets eine Kennzeichnung, wie das BAM- oder CE-Zulassungszeichen, eine Registrier- und eine Identifikationsnummer. Bei Verwendung nicht zugelassener Feuerwerkskörper bestehen erhebliche Gesundheitsrisiken. Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien verwendet und keinesfalls beim Anzünden in der Hand gehalten werden. Zudem ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. Blindgänger sind gefährlich. Sie sollten weder aufgehoben noch erneut gezündet werden. Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Personen.

Ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk besteht insbesondere in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.

Das Abbrennen von Feuerwerk durch jedermann an Silvester und Neujahr ist eine Ausnahmeregelung.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur bis 31. Dezember an Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr überlassen und nur am 31. Dezember und 1. Januar von diesen Personen abgebrannt werden. Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 darf generell nur von besonders qualifizierten Personen mit einer Erlaubnis und einem Befähigungsschein abgebrannt werden.

Außerhalb dieser Zeit muss mindestens zwei Wochen im Voraus eine Erlaubnis der örtlichen Behörden eingeholt werden. Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht. rfe

"Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Personen."

Ratschlag der Polizei

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