Urteil des Landgerichts Münster Zwei Saarländer wegen Kindesmissbrauchs verurteilt, weiterer Mann in Saarbrücken verhaftet

Saarbrücken/Münster/Köln · Sexueller Missbrauch von Kindern, diesen gefilmt, im Darknet getauscht und verkauft: Mehr als 50 Tatverdächtige sind den Ermittlern bislang ins Netz gegangen. Einige von ihnen sind bereits zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Unter ihnen: zwei Saarländer und ein Mann, der in Saarbrücken gefasst worden ist.

 Die Ermittlungen auch gegen Saarländer dauern an – zwei Jahre nachdem die Missbrauchsfälle an Kindern in Nordrhein-Westfalen bekannt wurden.

Die Ermittlungen auch gegen Saarländer dauern an – zwei Jahre nachdem die Missbrauchsfälle an Kindern in Nordrhein-Westfalen bekannt wurden.

Foto: dpa/Lisa Forster

Von einem „grauenhaften Geschehen“ sprach der Vorsitzende Richter Matthias Pheiler am Landgericht in Münster während der Urteilsverkündung gegen den Hauptangeklagten. Die Taten seien „zutiefst verstörend“. So charakterisierte er die Missbrauchsfälle, die sich über Tage hinweg in einer Gartenlaube abgespielt haben sollen. Die Angeklagten vergriffen sich sexuell an Kindern, nachdem sie ihren jungen Opfer K.o.-Tropfen verabreicht hatten. Die Pädophilen drehten ihre Taten und boten das Material im Darknet an. Dafür muss der heute 28-Jährige 14 Jahre hinter Gitter – und kommt auch danach nicht auf freien Fuß. Denn wegen der aus Sicht der Richter drohenden Gefahr, sich erneut an Kindern zu vergehen, verhängte die Kammer anschließend Sicherungsverwahrung.