Saarbrücken Wer zahlt die Millionen-Mehrkosten beim HTW-Hochhaus?

Saarbrücken · Im Rechtsstreit um Mehrkosten durch Brandschutz-Nachbesserungen beim Umbau des Hochhauses der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Saarbrücken hat das Landgericht gestern erneut Zweifel an der bisherigen Argumentation der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen (Arge) laut werden lassen.

 Nach jahrelangen Verzögerungen ist das HTW-Hochhaus erst im Mai 2018 eingeweiht worden.

Nach jahrelangen Verzögerungen ist das HTW-Hochhaus erst im Mai 2018 eingeweiht worden.

Foto: Robby Lorenz

Die Arge vertritt die Auffassung, dass durch eine sogenannte Rahmenvereinbarung vom September 2016 ein neuer Auftrag an die Baufirmen zustande gekommen sei, aus dem sich entsprechende Vergütungsansprüche gegenüber dem Land ableiten ließen. Insgesamt fordert die Arge 8,9 Millionen Euro vom Land. Dieses widerspricht: An der ursprünglichen vertraglichen Verabredung, was überhaupt baulich umgesetzt werden soll (Bausoll), habe auch die nachträgliche Rahmenvereinbarung nichts geändert. Die Arge müsse demnach für alle Mehrkosten, die durch Abweichungen vom ursprünglichen Bausoll entstanden sind, selbst aufkommen.

Zugrunde liegt dem Rechtsstreit letztendlich die Frage, wer für die anfängliche Unklarheit bei der Zahl der Studenten, die das HTW-Hochhaus später nutzen sollten, verantwortlich ist. Die Arge, die im Auftrag des privaten Investors Falko GmbH die Umbauarbeiten im Jahr 2012 begann, hatte zunächst einen Bauantrag für ein Verwaltungsgebäude zur Nutzung von maximal 200 Studenten gestellt. Nach Auffassung des Landes hatte sich die Falko GmbH aber vertraglich verpflichtet, ein Gebäude für rund 1000 Studenten zu planen und zu bauen. Die schließlich im September 2013 aufgrund der höheren Studentenzahl von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geforderten Nachbesserungen beim Brandschutz sorgten daraufhin für fortwährende Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern und jahrelange Verzögerungen.

Weil die Landesregierung laut Zeugenaussagen offenbar fürchtete, mit einer Bauruine in den Landtagswahlkampf 2017 ziehen zu müssen, kam es schließlich zu neuen Verhandlungen und im Herbst 2016 dann zu der erwähnten Rahmenvereinbarung über eine Fertigstellung des HTW-Hochhauses. In dieser Vereinbarung wurde auch festgehalten, dass erst nach Fertigstellung der Baumaßnahmen vor Gericht entschieden werden soll, ob der Arge eine Vergütung der Mehrkosten durch die Brandschutz-Nachbesserungen zusteht. Sein Unverständnis über diese Regelung veranschaulichte der Vorsitzende Richter Steffen Kaiser gestern so: Das sei sinngemäß in etwa so, als ob man vertraglich vereinbare, dass Herr Müller Herrn Meier 100 Euro zahlen soll, aber erst vor Gericht geklärt wird, ob er sie auch kriegt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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