Prozess Mildes Urteil für Schatzfinder

Frankenthal · Der Finder des sogenannten Barbarenschatzes von Rülzheim ist in einem Berufungsprozess zu einer milderen Strafe verurteilt worden. Das Landgericht Frankenthal verhängte am Donnerstag wegen Unterschlagung eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro zur Bewährung. Außerdem müsse der 26-Jährige eine Geldauflage von 500 Euro zugunsten des Speyerer Dombauvereins zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Korrektur begründete sie vor allem damit, dass der Mann vorher auf alle Rechte aus dem Schatzfund sowie auf Finderlohn verzichtet hatte.

Der Hobby-Schatzsucher hatte den Gold- und Silber-Fund 2013 bei einer illegalen Suche in der Süd­pfalz aufgespürt und monatelang behalten, bevor er ihn herausrückte. Wegen Unterschlagung war er deshalb in zwei Instanzen zu Bewährungsstrafen von 15 beziehungsweise acht Monaten verurteilt worden. Nach dem jüngsten Urteil hatten seine Verteidiger beim Pfälzischen Oberlandesgericht (PfOLG) Revision eingelegt. Dieses hatte kritisiert, bislang sei nicht ermittelt worden, ob der Schatz überhaupt von kulturhistorischer Bedeutung sei – und verwies den Fall an das Landgericht zurück. Die Frage war wichtig, weil in Rheinland-Pfalz Schätze von kulturhistorischer Bedeutung unter Umständen automatisch dem Land gehören.

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