Wer beschädigte Biberdamm?

Löstertal · Nach der Beschädigung eines Biberdammes im Lösterbach sucht die PI Nordsaarland Zeugen. Ein Spaziergänger hatte den Schaden am Montag gegen 18.30 Uhr bemerkt und die Polizei alarmiert. "Der Biber hat im nationalen wie europäischen Recht als streng geschützte Art einen besonders hohen Schutzstatus", heißt es in dem Polizeibericht. "Bauwerke von Bibern wie Dämme unterliegen dem Naturschutz. Diese dürfen nicht beschädigt werden. Selbst möglicherweise betroffene Grundstückseigentümer haben die Biberbauten zu dulden und die damit verbundenen Nachteile hinzunehmen." Die Polizei ermittelt nun, ob wegen des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Hinweise unter Tel. (0 68 71) 9 00 10.

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