Wegweiser im Paragrafendschungel

Wadern · Bis ein Flüchtling als Asylbewerber anerkannt ist und das Asyl tatsächlich gewährt wird, ist es oft ein langer Weg. Helfer, die die Flüchtlinge bei Behördengängen begleiten, müssen sich oft erst selbst kundig machen über geltendes Recht.

Welchen Status hat ein in der Bundesrepublik lebender Flüchtling, der aus Syrien, Eritrea oder dem Iran zu uns gekommen ist, um Schutz zu finden? Ist er ein Asylant, ein Asylbegehrender, ein anerkannter oder noch nicht anerkannter Flüchtling? Genießt er Flüchtlings-, Abschiebe- oder subsidiären Schutz? Um in diesem Begriffs-Wirrwarr ein wenig Ordnung zu schaffen, hatte das Bündnis für Flüchtlinge in den Pfarrsaal der katholischen Kirche in Wadern eingeladen.

Erste Station: Lebach

Armin Klinkner, Regionalkoordinator Integration im Saarland, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Lebach vertritt, gab mit seinem Vortrag einen Einblick in den Weg, den ein Asylbewerber in Deutschland gehen muss.

Die erste Station im Saarland ist das Aufnahmelager in Lebach. Hier bekommt er Unterkunft, Verpflegung und eine medizinische Grunduntersuchung. Es wird überprüft (Dublin -Verfahren), ob gegebenenfalls ein anderer Staat für die Bearbeitung des Asylantrages zuständig ist. Wenn nicht, bleibt der Flüchtling in Lebach und bekam dort bisher eine Bescheinigung über seine Meldung als Asylsuchender. Dieses Papier soll ab Februar 2016 durch eine Aufenthaltsgestattung ersetzt werden. Es wird ein einheitlicher Flüchtlingsausweis ausgestellt mit Fingerabdruck und Informationen über Gesundheitssituation, Schulbildung und berufliche Qualifikationen. Die Angabe der Religionszugehörigkeit ist freiwillig. Drei Monate nach Ausstellung dieses Ausweises gibt es eine Arbeitserlaubnis.

Rund die Hälfte der Asylgesuche werden positiv beschieden. Die Person ist asylberechtigt und genießt Abschiebungsschutz. Abgelehnte Asylbewerber werden aufgefordert, das Land zu verlassen. Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wenn im Herkunftsland noch Gefahr für Leib und Leben des abgelehnten Asylbewerbers besteht, wird die Abschiebung ausgesetzt (Duldung).

Anerkannte Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltserlaubnis und einen Flüchtlingsausweis, mit dem sie sich auch im Ausland frei bewegen können. "Manche Bürger hegen die Befürchtung, es ginge den Flüchtlingen hier zu gut", erzählte Klinkner, aber diesem Vorurteil trat er entschieden entgegen. Anerkannte Flüchtlinge erhalten den Hartz IV - Satz, davon 140 Euro bar und den Rest als Sachleistungen. Sachleistungen deshalb, weil viele unter dem Druck stehen, ihr Geld nach Hause zu schicken und hier dann trotz der Unterstützung Mangel leiden.

Auch der Besitz von Handys stößt hier und da auf Kritik. "Für diese Menschen ist das Mobiltelefon lebenswichtig. Ohne Handy hätten sie es wahrscheinlich gar nicht bis hierher geschafft, und es ist ihre einzige Verbindung zur Heimat", verteidigte Klinkner diesen "Luxus".

Das Waderner Publikum bewegten allerdings ganz andere Fragen. Fast alle, die an diesem Abend im Pfarrsaal saßen, sind im Bündnis für Flüchtlinge engagiert und helfen, wo immer sie können.

Im Verlauf des Abends informierte Klinkner über den Aufbau und das Procedere der Integrationskurse, die den Teilnehmern nicht nur die deutsche Sprache vermitteln sondern ihnen auch ermöglichen, sich in den hiesigen Strukturen zurecht zu finden.

Die beste Integration findet jedoch im örtlichen Gemeinschaftsleben statt. Viele persönliche Kontakte und die Einbindung in Vereine und Feste lassen die Barrieren viel schneller schwinden als alle Bemühungen von übergeordneter Stelle.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort