Windenergie Wadern klagt gegen Innenministerium

Wadern · Jetzt wird ein Gericht klären, ob die Änderung des Flächennutzungsplanes in Sachen Windenergie rechtens ist oder nicht. Das hat der Waderner Stadtrat mit Stimmenmehrheit beschlossen. Das Innenministerium hatte den Plan nicht genehmigt.

 Wo sollen künftig auf dem Terrain der Stadt Wadern Windräder stehen? Eine Frage, die die Gemüter erhitzt. 

Wo sollen künftig auf dem Terrain der Stadt Wadern Windräder stehen? Eine Frage, die die Gemüter erhitzt. 

Foto: picture alliance / dpa/Armin Weigel

Das Ja zur Klage fiel relativ deutlich aus. Mit 17 zu elf Stimmen votierte der Waderner Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstagabend dafür. SPD, ProHochwald und das Mitglied der Freien Wähler folgten der Empfehlung von Bürgermeister Jochen Kuttler, gegen das Innenministerium zu klagen. Nein sagten elf Mitglieder der CDU-Fraktion. Vor der Abstimmung hatte der Verwaltungschef leidenschaftlich für einen Gang vor das Verwaltungsgericht in Saarlouis geworben. „Wir brauchen Klarheit und Rechtssicherheit“, lautete sein Argument für den juristischen Schritt. Gleichzeitig will er nach seinen Worten den Dialog mit Ministerien und Genehmigungsbehörden suchen, um eine außergerichtliche Lösung zu suchen.

Das Haus von Klaus Bouillon hatte mit Schreiben vom 7. Februar die Genehmigung der ersten Änderung Teilflächennutzungsplans (sTFNP) zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen versagt. Den hatte der Stadtrat mit großer Mehrheit im September vergangenen Jahres beschlossen. Als Grund für die Versagung war die fehlende Abwägung der Belange des Landeswaldgesetzes genannt worden. „Das Landeswaldgesetz ist nach Ansicht unseres Rechtsbeistands kein hartes Ausschlusskriterium, das auf Planungsebene abgeprüft werden darf. Vielmehr ist bei einem konkreten Bauantrag zu prüfen, ob die Bedingungen des Landeswaldgesetzes eingehalten werden oder nicht, beziehungsweise ob das Landeswaldgesetz überhaupt anzuwenden ist“, führte Kuttler aus.

Der Rathauschef beschrieb vier Szenarien, was passieren kann, wenn der Klageweg nicht beschritten werde. Schließt man die Fläche Wenzelstein aus, ist nach seinen Worten zu befürchten, dass die Firma ABO Wind, die gegen den ursprünglichen Plan eine Klage angestrengt hatte, diese wieder aufnehmen wird – mit Aussicht auf Erfolg. Dann gelten laut Kuttler nicht mehr die vorgegebenen 1000 Meter Abstand, sondern noch rund 650 Meter, wie in der TA Lärm vorgegeben. Gleiches gelte, wenn das Thema Waldgesetz in der geänderten Version des Flächennutzungsplanes herausgenommen werde, ohne die einzelnen Flächen zu untersuchen. Werde die Thematik Waldgesetz in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt, sei die Stadt Wadern verpflichtet, die einzelnen Flächen zu untersuchen. Dies widerspricht laut Kutt­ler fundamental der Intention eines Flächennutzungsplanes. Neben den Kosten, die zu tragen sind, fehlt in dem Fall die Rechtssicherheit. Denn die Untersuchung könne von einem potenziellen Betreiber angezweifelt werden. Nur eine Verpflichtungsklage kann nach seinem Dafürhalten Rechtssicherheit bringen. „Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wird klar darlegen, ob und wenn in welcher Form die am 6. Oktober 2017 in Kraft getretene Novellierung des Landeswaldgesetzes im Rahmen unserer Planung zu berücksichtigen ist.“ Die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln ende am 9. März.

Das sieht SPD-Fraktionschef Gerd Schillo genauso: „Unsere Intention bei der Verabschiedung des Teilflächennutzungsplans ist bis heute einzig und alleine, den möglichen Bau von Anlagen so zu steuern, dass die Beeinträchtigung für die Menschen möglichst gering ausfällt – bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Erfordernisse bezüglich des Ausbaus erneuerbarer Energien.“ Rechtssichere Planung wird den Kommunen nach Schillos Ansicht allerdings schwer gemacht, da sich sowohl bei den Gesetzen als auch in der Rechtsprechung ständig wesentliche Eckdaten ändern. Ein besonders problematisches Beispiel sei das neue saarländische Waldgesetz, das, so hofft er, „ein Gericht in den Mülleimer schmeißt“. Auch der Sozialdemokrat plädierte für eine Klage – ebenso wie Bernd Theobald, Fraktionschef von ProHochwald: In dem Waldgesetz wurden seiner Meinung nach keine klaren Regeln zur Nutzung oder Nichtnutzung der Windenergie im Staatswald formuliert.

„Im Gegenteil, es wurden offensichtlich bewusst Formulierungen gewählt, die sowohl Windkraftgegner als auch Windkraftbefürworter einladen sollen, gegen dieses Gesetz zu klagen. Aus unserer Sicht hat man sich von Seiten der Landespolitik einfach aus der Verantwortung gestohlen und diese an die Rechtsprechung weitergegeben.“

Dass die Prüfung dieser schwammigen Formulierung an die Kommunen weitergegeben wird – „und nichts anderes bedeutet ja die Nichtgenehmigung des sTFNP“ –, nannte er „fast schon die Krönung der politischen Verantwortungslosigkeit“.

Auch Manfred Paulus (FWW) riet zur Klage und zugleich zu Verhandlungen: Umwelt- und Innenministerium seien unterschiedlicher Auffassung. „Und uns lassen sie im Stich.“

Ein Nein kam von der CDU-Fraktion. Deren Chef Wolfgang Maring sprach sich dafür aus, statt vor Gericht zu ziehen, den Plan zu überarbeiten. Der ist nach seiner Meinung voller Unzulänglichkeiten. „Was wir brauchen, sind neue Idee“, forderte Maring. Seiner Meinung nach werden Drohszenarien aufgebaut. „Warum soll ABO Wind hier kämpfen, wenn es in anderen Gemeinden besser geht?“

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