Nunkirchen Tempo 30 gilt an Feiertagen nicht mehr

Nunkirchen · Die durch einen Blitzer überwachte Tempo-30-Regelung vor der Nunkircher Grundschule sorgte immer wieder für Unmut. Denn sie galt auch an Feiertagen, wenn es gar keinen Unterricht gab. Wie das Problem jetzt entschärft wurde, ist ein Lehrstück über Behörden und Vorschriften im Land.

 Ungeliebt, aber effektiv: In Nunkirchen ging nach Errichtung des stationären Blitzers die Zahl der Verstöße von 2800 auf unter 100 am Tag zurück.

Ungeliebt, aber effektiv: In Nunkirchen ging nach Errichtung des stationären Blitzers die Zahl der Verstöße von 2800 auf unter 100 am Tag zurück.

Foto: Stadt wadern/Stadt Wadern

Seit er im März 2017 in Betrieb genommen worden ist, sorgt er für Diskussionen: der stationäre Blitzer in der Saarbrücker Straße in Nunkirchen. Allerdings dürften diese wohl in Zukunft etwas nachlassen, denn die Stadt Wadern setzt nun um, was empörte Bürger in Zuschriften, Anrufen oder E-Mails gefordert haben: An Feiertagen wird auf dem Streckenabschnitt vor der Grundschule, wo die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt ist, diese Begrenzung aufgehoben – und somit wird manches teure „Blitzer-Bild“ in Zukunft wegfallen. Aber wie es dazu gekommen ist, diese Geschichte sagt einiges über unseren Staat und einige typisch deutsche Eigenheiten.

Rückblick: 2016 hatte der Stadtrat Wadern den Weg dafür frei gemacht, dass vor der Grundschule in Nunkirchen ein stationärer Blitzer errichtet wird, um die dort ausgewiesene Tempo-30-Zone zu überwachen. Die Saarbrücker Straße galt als Unfallschwerpunkt in dem vom Durchgangsverkehr stark belasteten Hochwaldort. Nach Angaben von Bürgermeister Jochen Kuttler, der selbst aus Nunkirchen stammt, hatte es dort in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt 45 Verkehrsunfälle mit einem Schwerverletzten und sieben leicht verletzten Personen gegeben.

Nachdem der stationäre Blitzer am 8. März 2017 seinen Betrieb aufgenommen hatte, sorgte er in der Tat für eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeitsverstöße: Wurden anfangs 2800 Fahrzeuge pro Tag registriert, die dort zu schnell unterwegs waren, so sind es mittlerweile nach Kuttlers Angaben unter 100 Verstöße täglich. „Die Messanlage in der Saarbrücker Straße hat dabei Einfluss auf den Verkehrsfluss in der gesamten Ortsmitte von Nunkirchen. Von der geringeren Lärmbelästigung, von der fast alle Anwohner zwischen Wasgau-Markt und Friedhof berichten, ganz zu schweigen“, sagt Kuttler.

Aber, auch das räumt der Bürgermeister ein: Von Anfang an gab es für die Stadt das Problem, welche zeitliche Gültigkeit die Tempo-30-Regelung haben soll. Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gab es bislang nur zwei Alternativen zur zeitlichen Fixierung der Beschränkung: „werktags“, was bedeutet von montags bis samstags – außer an Feiertagen. Dann aber hätte auch am (grundsätzlich schulfreien) Samstag vor der Grundschule Tempo 30 gegolten. Die andere Möglichkeit: „Montag bis Freitag“ – dann ist der Samstag aus der Beschränkung ausgenommen, nicht aber ein Feiertag unter der Woche. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis habe sich seinerzeit dafür entschieden, das Tempolimit für die Zeit von Montag bis Freitag anzuordnen, und zwar in der Zeit zwischen 7 und 17 Uhr, erinnert Kuttler. Und genau das sorgte für Ärger. Denn mit dieser Festlegung galt Tempo 30 nun auch an Wochen-Feiertagen, wie in diesem Jahr etwa dem Ostermontag, dem 1. Mai oder dem 15. August. Und das, obwohl an diesen Tagen in der Schule kein Unterricht stattfand. So manchen Autofahrer hat es an besagten Tagen erwischt, er wurde mit mehr als 30 Stundenkilometern vom stationären Blitzer erfasst und musste ein Bußgeld bezahlen.

Das sorgte für einigen Unmut, den auch die Waderner Stadtverwaltung zu spüren bekam. Aber, so Jochen Kuttler, der waren die Hände gebunden: „Eine weitere zusätzliche Beschilderung (zum Beispiel ‚nicht an Feiertagen’ oder ‚nicht in den Ferien’), wie immer wieder in Briefen, Mails, Facebook-Einträgen gefordert, ist laut den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig und durch mehrere höchstrichterliche Entscheidungen auch eindeutig bestätigt worden.“

Nun hat sich aber eine Lücke in den geltenden Vorschriften aufgetan, die für Abhilfe sorgen kann: „Mitte 2017 wurde dann der Verkehrszeichenkatalog der Straßenverkehrsordnung geändert und das Zusatzzeichen 1042-36 neu eingefügt, das eine ‚Sonderregelung für Schulbusse’ an Werktagen, außer samstags, eröffnet und auf einem entsprechenden Schild manifestiert“, sagt Jochen Kuttler. Dieser neue Ausnahmetatbestand („außer samstags“) bot der Stadt eine Chance, der Feiertags- und Samstagsproblematik in gewissem Umfang zu begegnen. „Aus der Überlegung heraus, dass man die oben angeführte Regelung nun auch im Bereich der B 268 in Höhe der Grundschule in Bezug auf die Tempo-30-Begrenzung allgemein anwenden könnte, hat die Straßenverkehrsstelle des Landkreises Merzig-Wadern einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Ministerium im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung beantragt“, erklärt Kuttler. Denn das Anordnen von Verkehrsschildern obliegt nicht der Stadt, sondern eben der Kreisbehörde.

Vor wenigen Wochen nun habe das Verkehrsministerium diesem Antrag tatsächlich stattgegeben und der Kreisbehörde eine entsprechende Ausnahme-Genehmigung erteilt. Damit diese nun umgesetzt werden kann, muss aber eine weitere Behörde ins Spiel kommen, nämlich der Landesbetrieb für Straßenbau. Dieser wiederum ist für das Anbringen der entsprechenden Schilder zuständig, was nach den Worten des Waderner Bürgermeisters auch „demnächst“ geschehen soll. Aber bereits jetzt brauchen sich Verkehrsteilnehmer an Feiertagen nicht mehr vor teuren Fotos zu fürchten: „Im Vorgriff auf diese Änderung haben wir bereits ab dem 3. Oktober, dem Tag der deutschen Einheit, die Verkehrsüberwachungseinrichtung in Nunkirchen an Feiertagen generell auf 50 Stundenkilometer umgestellt“, sagt Jochen Kuttler.

 Kleines Schild, große Wirkung: Ab sofort ist die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Grundschule Nunkirchen dank dieses neuen Zusatzschildes auf die Zeit werktags (außer samstags) zwischen 7 und 17 Uhr beschränkt. An Feiertagen gilt damit vor der Schule rund um die Uhr „Tempo 50“.

Kleines Schild, große Wirkung: Ab sofort ist die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Grundschule Nunkirchen dank dieses neuen Zusatzschildes auf die Zeit werktags (außer samstags) zwischen 7 und 17 Uhr beschränkt. An Feiertagen gilt damit vor der Schule rund um die Uhr „Tempo 50“.

Foto: Stadt Wadern

Wobei eines klar ist: Wer innerhalb der Ortschaft schneller als 50 Stundenkilometer unterwegs ist, wird natürlich weiterhin geblitzt und muss blechen. Und noch etwas gibt der Rathauschef zu bedenken: Auch in der Ferienzeit hat die neue Regelung weiter Bestand. Auch dann gilt montags bis freitags vor der Nunkircher Schule Tempo 30 – außer eben an Feiertagen.

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