Fortbildung in Wadrill Vom richtigen Umgang mit Wildschäden

Wadrill · Die Forstbetriebsgemeinschaft Saar bot eine Praxis-Fortbildung für Waldbsitzer bei Wadrill an.

 Waldfachmann Klaus Remmy zeigte den Waldbauern an einem Eichenstock den Wildverbiss.

Waldfachmann Klaus Remmy zeigte den Waldbauern an einem Eichenstock den Wildverbiss.

Foto: eb

Das Thema „Wildschäden“ ist gleichermaßen für Waldbesitzer wie für Jäger von großer Bedeutung. Wildbestände können eine nachhaltige Waldverjüngung sowie die Biodiversität im Wald beeinträchtigen. Der in Anbetracht des Klimawandels notwendige Waldumbau wird somit zusätzlich zu den dramatischen Auswirkungen durch Sturm, Hitze und die starke Borkenkäferpopulation massiv in Frage gestellt. Waldbesitzer sind erhöhten Belastungen zum Waldschutz durch Verbiss und Schälung ausgesetzt. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien sollte unumgänglich sein. Die Forstbetriebsgemeinschaft Saar hatte vor diesem Hintergrund zu ihrer dritten Fortbildungsveranstaltung dieses Thema gewählt und nach Wadrill eingeladen, um sich in Vorträgen den Möglichkeiten der Reduktion von Wildschäden zu nähern.

Zunächst behandelte Rechtsanwalt Nico M. Reiter die Rechte und Pflichten der Waldbesitzer beziehungsweise der Jagdgenossen. Dabei sprach er Nutzungsrechte und Einschränkungen im Wald an, aber auch die Sicherungspflichten sowie Haftungsfragen. Im Grundsatz, so Reiter, habe eine Verhütung vor Vergütung von Wildschäden zu stehen, wobei der Schaden durch eine Jagdgenossenschaft zu ersetzen ist.

Der Bundesgerichtshof habe allerdings ausgeführt, dass es für die Bemessung von Wildschäden an Forstpflanzen keine allgemein anerkannte oder herrschende Methode gäbe. Zwei grundsätzliche Vorgehensweisen bei der Schadensbewertung standen jedoch im Raum: Als problematisch wird dabei angesehen, dass die Ernte, anders als in der Landwirtschaft, möglicherweise erst in ferner Zukunft liegen kann. Die weiteren Schritte zur Feststellung und Abwicklung eines Wildschadens wurden erläutert. Sein Ratschlag: Im Vordergrund sollte stets die gütliche Einigung zwischen Geschädigtem und Jäger stehen, da dadurch eine Menge Zeit, Geld und Ärger vermieden werden kann.

Nach einer einführenden Präsentation durch den Forstsachverständigen Klaus Remmy zu Wildschäden und den Tieren, die diesen verursachen, ging es gemeinsam in den Wald. Dort wurden Parzellen von Privatwaldbesitzern und der Gehöferschaft Wadrill eingehend besprochen. Anhand eingezäunter Parzellen wurden gepflanzte und auch natürlich verjüngte Bestände besichtigt. Markante Unterschiede innerhalb und außerhalb der Zäune zeigten den Teilnehmern mögliche Potenziale und Erfolge deutlich auf. Sind innerhalb eines Zauns viele Pflanzen und Baumarten ohne Verbiss zu finden, sind in ungeschützten Beständen kaum oder keine Verjüngungen zu finden, beziehungsweise nur sehr stark verbissene. Eine Etablierung von Wald ist ungeschützt nicht erreichbar, zudem ist eine Tendenz zur Entmischung erkennbar.

Anschaulich zeigte der Fachmann Remmy an Beispielen Schäden und Hinweise auf die Wildsituation. Während der Exkursion ergaben sich Diskussionen auch über die Vermeidung von Wildschäden. Michael Stroh, Wadrill, stellvertretender Vorsitzender der FBG Saar und Organisator der Veranstaltung, wies in seinem Schlusswort darauf hin, dass es auch weiterhin interessante Fortbildungsangebote der FBG-Saar geben wird.

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