Beschwerde über hohe Friedhofsgebühren Warum Bestattungen in Wadern teuer sind

Wadern · Hinterbliebene beklagen hohe Ausgaben für Urnenbeisetzung – Bürgermeister: Gebühren dienen auch der Friedhofs-Unterhaltung.

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Foto: SZ

 Ist die Friedhofssatzung der Stadt Wadern rechtmäßig? Daran hegen Hinterbliebene von Verstorbenen nach ihren Worten Zweifel, nachdem sie für die Doppelbelegung eines Urnengrabes binnen weniger Jahre zweimal zur Kasse gebeten worden seien. Nach dem Tod eines Angehörigen 2016 ließ die Familie ihn in einem Urnengrab auf einem Friedhof der Stadt Wadern beisetzen. „1500 Euro hatten wir  für die Nutzung an das Friedhofsamt gezahlt“, erzählt eine Angehörige, die ihren Namen nicht nennen will. Als ein weiterer naher Verwandter vor kurzem gestorben sei, entschieden die Hinterbliebenen, ihn im gleichen Urnengrab beizusetzen. „Für die Beilegung der zweiten Urne stellte die Stadt Wadern noch einmal 1300 Euro in Rechnung“, berichten die Betroffenen.

Nicht nur im Vergleich zur Nachbarschaft seien die Friedhofsgebühren von Wadern nach ihrer Auffassung extrem hoch. Auch im bundesweiten Vergleich rangierten die Gebühren auf hohem Niveau. „So zahlen Hinterbliebene  für die Nutzung eines doppelt belegten Urnengrabes in  Quierschied 1450 Euro, in Merzig 1300 Euro und in  Stuttgart 1500 Euro“, listen sie auf. In der Stadt Hamburg würden 940 Euro fällig, in der Stadt Kirchen an der Sieg 380 Euro, in  Saarwellingen 900 bis 1000 Euro,  und in der Stadt Saarbrücken schlage eine solche Grabstätte mit  1120 Euro zu Buche. „Demgegenüber stehen die Gebühren der Stadt Wadern mit rund 2800 Euro“, rechnen sie vor. Die betroffene Familie nennt es „eine dicke Ungerechtigkeit“, dass es die Friedhofs-Satzung erlaubt, für die Beilegung einer zweiten Urne erneut Gebühren zu verlangen.

Die wenigen Familien, die diese Möglichkeit nutzten, müssten für  die gleiche Fläche fast die doppelte Gebühr zahlen, klagen die Hinterbliebenen. Für sie nicht nachvollziehbar: „Die Fläche des Grabes bleibt gleich. Auch geht mit der Beilegung kein Mehraufwand für die Pflege oder Nutzung einhergeht“,  kritisieren sie. „Als Angehöriger will man ja nicht als knauserig gelten, schon gar nicht bei einem Trauerfall.“ Die Folge aus ihrer Sicht: Betroffene zahlten, machten die Faust im Sack und  beschwerten sich  höchstens beim Bestatter. Eine offizielle Beschwerde einzureichen, wage man nicht.

Bei einer Urnenbeisetzung in ein bestehendes Grab wird nach den Worten von Waderns Bürgermeister Jochen Kuttler die Nutzungsart der Grabstätte verändert. „Durch die Beilegung der Urne wird das Grab von einer Einzelgrabstätte zu einer  Doppelgrabstätte“, sagt der Verwaltungschef. „Für diese Änderung der Nutzungsart wird eine Gebühr in Höhe von 1176 Euro erhoben.“ Früher hat es nach Darstellung des Waderner Bürgermeisters keine Urnenbeilegungen gegeben. „Sie wurde aber immer öfter gewünscht, also sind wir dem Wunsch nachgekommen.“

„Die Gesamtunterhaltungskosten der Friedhöfe werden auf die Beisetzungen und nicht auf die Grabstellen aufgeteilt“, erklärt Jochen Kuttler den Hintergrund für die anfallenden Gebühren. „Das heißt, der Betrag von 1176 Euro wurde in Anbetracht der laufenden Infrastrukturkosten auf den Friedhöfen kalkulatorisch ermittelt und spiegelt die tatsächlichen Kosten wieder, die durch eine weitere Einzelbestattung entstehen würden“, sagt er. Dabei gehe ist nicht darum, dass eine Grabstelle doppelt belegt werde, sondern darum, dass durch die Belegung an sich nur ein Teil der Kosten anfalle, die tatsächlich auf die Dauer der Nutzung entstünden. Dazu gehören nach Angaben des Waderner Bürgermeisters die Pflege der Anlagen, die Bepflanzung der Beete, die Herrichtung von Wegen, die Unterhaltung der Einsegnungshallen, die eventuell anfallende Sanierung der Friedhofsmauer et cetera. Das alles fließe in die Berechnung der Gebühren, die in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro ermittelt wurden, ein.

„Bei uns werden die Friedhöfe kommunal gepflegt und sie sehen in der Regel fast parkartig aus“, führt der Rathauschef aus: „Wir haben hier einen hohen Anspruch, dem wir auch gerecht werden wollen. Die Friedhofsstruktur so zu konzipieren, war indes vor rund zehn Jahren eine gewollte und ganz bewusste Entscheidung des Stadtrates, der aus Kostengründen vor der Wahl stand, entweder über einen auf Dauer wesentlich günstigeren Zentralfriedhof nachzudenken oder eben die Gebühren den realen Kosten anzugleichen.“

 „Natürlich sind die in der Tat hohen Gebühren bei uns im Einzelfall nicht schön und für manche Menschen auch so nicht so nachzuvollziehen“, räumt Jochen Kuttler ein. Aber es gehe eben nicht um die Belegung einer Grabstätte, sondern um die Gesamtfinanzierung des Friedhofs. „Natürlich wissen wir, dass andere Kommunen das Defizit ihrer Friedhöfe aus dem laufenden Haushalt finanzieren. Der Gesetzgeber will das eigentlich nicht.“ Und es ist aus seiner Sicht auch nicht hinzunehmen, dass über die Friedhöfe landauf, landab Millionenbeträge an Defiziten auflaufen. Kuttler: „Durch die Einführung der doppischen Haushaltsführung vor ein paar Jahren werden diese Defizite mittlerweile auch bei den andern Kommunen klar ausgewiesen und immer mehr Städte und Gemeinden steuern bei den Friedhofsgebühren um, so wie wir es vor mehr als zehn Jahren getan haben. Eben weil wir den Dauerverlust auf den Friedhöfe finanziell nicht schultern konnten.“

Jochen Kuttler verweist darauf, dass es mittlerweile auch etliche Kommunen gebe, die mit ihren Gebühren weit über den Beträgen liegen, die in der Stadt Wadern verlangt werden. „Wer die eine Seite ins Feld führt, tut gut daran, auch in die andere Richtung zu recherchieren“.

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