Löstertal Ministerium bremst Windkraft-Planungen

Wadern/Löstertal · Das Innenministerium hat der Stadt Wadern die Änderung des Flächennutzungsplanes in puncto Windenergie verweigert. Gegner der Windkraft sehen sich bestätigt, die Stadt will dagegen klagen.

 Auf diesem Höhenzug, dem Wenzelstein nahe den Löstertal-Dörfern, sollen vier Windräder errichtet werden. Das sorgt für heftige Diskussionen.

Auf diesem Höhenzug, dem Wenzelstein nahe den Löstertal-Dörfern, sollen vier Windräder errichtet werden. Das sorgt für heftige Diskussionen.

Foto: Erich Brücker/Erich brücker

Paukenschlag in der Kontroverse um den geplanten Windpark Wenzelstein beim Waderner Stadtteil Löstertal: Das saarländische Innenministerium hat der vom Waderner Stadtrat beschlossenen Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans (sTFNP) Wind die Genehmigung versagt. Im September 2017 hatte der Stadtrat mehrheitlich die Änderung des sTFNP Wind beschlossen, um den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auf einige Konzentrationszonen im Stadtgebiet beschränken. In den geänderten Plan war nun auch der vorgesehene Standort für den Windpark Wenzelstein aufgenommen worden – im bisherigen Flächennutzungsplan war dieses Areal noch nicht als Konzentrationszone (und damit potenzieller Windkraft-Standort) vorgesehen gewesen. Die Firma ABOWind plant dort auf Waldflächen, die dem Saarforst-Landesbetrieb gehören, die Errichtung von vier Windrädern mit rund 300 Metern Gesamthöhe.

Für die Bürgerinitiative (BI) Wenzelstein ist diese Versagung der Genehmigung eine positive Nachricht:  „Dieses Ergebnis war absehbar“, sagt der Vorsitzende Günter Möcks gegenüber der SZ. Denn die BI habe in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Einwendungen und Schreiben sowie in Stellungnahmen im Stadtrat auf die Mängel und Fehler der vorgelegten Planung hingewiesen. Diese Hinweise seien durch die Fraktionen von SPD und Pro Hochwald ebenso wie durch Bürgermeister Kuttler ignoriert oder zurückgewiesen worden, bemängelt die BI.

Weder neuere Erkenntnisse im Hinblick auf erforderliche Abstände zur Wohnbebauung wegen drohender gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Anwohner durch die von Windrädern ausgehende Schallbelastung noch die Schutzauflagen des saarländischen Waldgesetzes seien berücksichtigt worden, kritisiert Möcks weiter. Die BI Wenzelstein sieht die Versäumnisse der Stadt vor allem darin, dass sie auf der Basis „eines fachlich schwachen Gutachtens“ trotz neuer Erkenntnisse keine Nachbesserungen vorgenommen hat. Vielmehr sei der einmal eingeschlagene Weg fortgesetzt worden. Die Einwendungen der Bürger seien von den Erstellern des Gutachtens als nicht relevant hingestellt worden. „Das war nicht weiter verwunderlich“, sagt Möcks, „denn die SPD-Fraktion und Bürgermeister Kuttler haben diese Bewertung gerne übernommen, hatten sie doch von Anfang an auch durch das Schüren von Ängsten vor drohenden Klagen und zu verlierenden Gerichtsverfahren mit finanziellen Schäden für die Stadt versucht, die von ihnen verfolgte Linie gegen rationale Argumente zu immunisieren.“

Von der geforderten fachlichen Prüfung und Abwägung könne nach Auffassung der BI kaum die Rede sein. Vielmehr leide der vorgelegte Plan an Abwägungsdefiziten insbesondere im Hinblick auf Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, was aus Sicht der BI nunmehr durch die Entscheidung des Innenministeriums bestätigt worden sei. Eine Überarbeitung sei dringend erforderlich, findet die BI.

Diese Kritik lässt Waderns Bürgermeister Kuttler indes nicht so stehen: Er verweist darauf, dass die Versagung der Genehmigung seitens des Innenministeriums ausschließlich mit Verweis auf das im vergangenen Jahr geänderte Landeswaldgesetz begründet wurde. „Das Innenministerium begründet die Versagung damit, dass die von uns avisierte Konzentrationsflächen, die als ‚Historischer Wald’ des Staatswaldes gelten, aus der Planung hätte herausgenommen werden müssen, weil von unserer Seite nicht nachgewiesen wurde, dass die im Landeswaldgesetz beschriebenen Ausnahmetatbestände wie eine vorhandene Vorbelastung, eine auskömmliche Windhöffigkeit und ausreichende Erschließung gegeben sind“, erklärte Kuttler im Interview mit unserer Zeitung. Das betreffe auch die Fläche Wenzelstein.

Damit gebe das Innenministerium zwar teilweise der Bürgerinitaitive recht, räumt der Verwaltungschef ein. „Nur teilen weder die für die sachliche Analyse unseres ­sTFNP zuständigen Institutionen, das Umweltministerium und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz noch unser juristischer Beistand, Rechtsanwalt Armin Brauns, diese Rechtsauffassung.“ Das Landeswaldgesetz sei nach Ansicht des Rechtsbeistands „kein hartes Ausschlusskriterium, das auf Planungsebene abgeprüft werden darf“, erläutert Kuttler. Vielmehr sei bei einem konkreten Bauantrag zu prüfen, ob die Bedingungen des Landeswaldgesetzes eingehalten werden oder nicht, beziehungsweise ob das Landeswaldgesetz überhaupt anzuwenden ist.

Die Stadt werde vermutlich gegen die Versagung der Genehmigung klagen, kündigte Kuttler an. „Nur so bekommen wir endgültig Rechtssicherheit. Das Gericht wird uns dann klar darlegen, ob und wenn in welcher Form die am 6. Oktober 2017 in Kraft getretene Novellierung des Landeswaldgesetzes im Rahmen unserer Planung zu berücksichtigen ist.“ Dem Stadtrat Wadern, der am morgigen Donnerstag (18.30 Uhr, Herbert-Klein-Halle) zu einer Sondersitzung zusammenkommt, werde die Verwaltung einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten. Kuttler warnte davor, die geplante Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes nach dem ablehnenden Bescheid des Ministeriums einfach auf Eis zu legen. Das würde bedeuten, dass der aktuell gültige Flächennutzungsplan in Kraft bleibe. Doch gegen diesen habe der Windkraft-Investor ABOWind den Klageweg beschritten. Das Verfahren ruhe allerdings aktuell, weil ABOWind zunächst die Änderung des sTFNP abwarten wolle. Werde diese auf Eis gelegt, könnte das Klageverfahren wieder aufgenommen werden – und das habe nach Auffassung des Rechtsbeistands der Stadt Wadern gute Aussichten auf Erfolg. Sollte die Klage von ABOWind erfolgreich sein, werde der aktuelle Flächennutzungsplan für null und nichtig erklärt. „Auf allen Flächen im Stadtgebiet kann dann ein Antrag auf Errichtung von Windkraftanlagen gestellt werden“, sagte Kuttler. Die Abstände der zu errichtenden Anlagen würden sich in einem solchen Fall unter anderem nach der TA Lärm richten, „die in Deutschland durchaus Abstände von 650 Metern zur Wohnbebauung zulässt“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort