BI-Forderung erfüllt sich nicht

Wadern · Laut Ratsbeschluss soll bei Windkraft-Projekten in der Stadt Wadern ein Mindestabstand von 1000 Metern zur bebauten Wohnlage gelten. BI Wenzelstein und CDU forderten 1200 Meter.

 Auf diesem Höhenzug, dem Wenzelstein, sollen sechs Windräder gebaut werden. Foto: e. brücker

Auf diesem Höhenzug, dem Wenzelstein, sollen sechs Windräder gebaut werden. Foto: e. brücker

Foto: e. brücker

Der Stadtrat von Wadern hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass bei allen geplanten Windkraft-Projekten im Stadtgebiet künftig ein Mindestabstand von 1000 Metern zur bebauten Wohnlage gelten soll (die SZ berichtete). Dies soll in den neuen Teil-Flächennutzungsplan der Stadt einfließen, der aktuell erarbeitet wird. Allerdings liegen diese 1000 Meter unter dem, was die Bürgerinitiative Wenzelstein als Mindestabstand für die Windräder gefordert hat, die auf dem Höhenrücken dort gebaut werden sollen. Nach Vorstellung der BI soll ein genereller Mindestabstand von 1200 Metern zur Wohnbebauung gelten, das hatte BI-Sprecher Günter Möcks in der Sitzung des Stadtrates noch vor Beginn der Debatte erklärt.

Damit könnte die Stadt sich allerdings juristisch auf dünnes Eis begeben, darauf hatte Bürgermeister Jochen Kuttler (Pro Hochwald) in der Ratssitzung hingewiesen. Nach Einschätzung des Rechtsbeistandes, den die Stadt kontaktiert habe, könnte die Stadt mit einer Festlegung auf 1200 Meter Mindestabstand "in den absoluten Gefarenbereich der Verhinderungsplanung" geraten. Will heißen: Ein potenzieller Windkraftbetreiber könnte gegen diese Festlegung klagen, weil sie die Möglichkeiten zur Errichtung von Windkraftanlagen zu sehr begrenze. Und diese Klage könnte, so die Einschätzung des Rechtsbeistandes, dabei durchaus Erfolg haben. Allerdings sieht der Verwaltungschef noch Möglichkeiten, den Forderungen der Bürgerinitiative nachzukommen: Kuttler verwies darauf, dass der Rat mit seiner Ablehnung des Baugesuchs der Firma Abo-Wind, die auf dem Wenzelstein sechs Windräder mit einer Gesamthöhe von 230 Metern errichten will, die Kommune in eine gute Verhandlungsposition gebracht habe. Nun sei es der Stadt möglich, in den anstehenden Gesprächen und Verhandlungen mit dem Windkraft-Betreiber möglichst nahe an die geforderten 1200 Meter Mindestabstand heranzukommen (siehe Info).

"Auf einem sehr guten Weg"

Ähnlich äußerten sich auch Vertreter der Ratsfraktion. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerd Schillo befand: "Wir sind im Falle von Wenzelstein auf einem sehr guten Weg, einen tragfähigen Kompromiss zu erzielen." Er warnte davor, sich im sachlichen Teil-Flächennutzungsplan auf einen generellen Mindestabstand von 1200 Metern festzulegen. Dies sei nicht nur aus juristischen Gründen riskant, so Schillo: "Jede Änderung, über die wir diskutieren, wirkt sich auch an anderer Stelle aus. Konzentrationsflächen könnten sich dadurch verschieben, wodurch wiederum andere Bürger belastet werden könnten." Der Rat müsse bei seinem Beschluss über die Flächennutzungsplan-Änderung das gesamte Stadtgebiet im Auge behalten, nicht allein den Standort Wenzelstein. Manfred Paulus (Freie Wähler ) betonte: "Für die Betroffenen von der BI Wenzelstein werden sich vertragliche Regelungen finden, die ihren Interessen gerecht werden." Andreas Münster (Pro Hochwald) hob hervor, dass das bisherige Planungsverfahren nach seiner Auffassung sehr transparent über die Bühne gegangen sei, und das solle auch so bleiben: "Bei diesem Verfahren wurde und wird niemand hinters Licht geführt oder über den Tisch gezogen."

Lediglich CDU-Fraktionschef Wolfgang Maring griff die Forderung der BI auf und erhob sie für seine Fraktion zum Antrag. Maring erklärte: "Wir müssen die Sorgen und Ängste der Bürger ernst nehmen." Zwar sei ungewiss, ob die geforderten 1200 Meter genereller Mindestabstand einer rechtlichen Prüfung standhielten. Aber die Stadt solle, so fand Maring, den Mut aufbringen, diesen Schritt ins Ungewisse zu wagen. Allerdings wollte die Mehrheit im Rat dieser Sicht nicht folgen und lehnte den CDU-Antrag ab.

Zum Thema:

hintergrund Die Stadt hat nicht nur das Einvernehmen für den geplanten Windpark auf dem Wenzelstein versagt und damit ein entsprechendes Baugesuch des Investors Abo-Wind vorerst zurückgewiesen. Der Stadtrat hat auch bereits im Oktober für das Gebiet Wenzelstein, das im Flächennutzungsplan der Stadt bislang noch nicht als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen ist, die Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens mit gleichzeitiger Veränderungssperre beschlossen. Das bedeutet, dass ein möglicher Windkraft-Betreiber sich in dem Rahmen bewegen muss, den der Bebauungsplan vorgibt und auch - wegen der Veränderungssperre - nicht während der Erstellung dieses Planes bereits Fakten schaffen kann. Parallel zu dem Bebauungsplan-Verfahren soll das Gelände im neuen Teil-Flächennutzungsplan auch als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen werden - und damit wären die 1000 Meter Mindestabstand, die der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat, schon einmal definiert. cbe

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort