Außer Rand und Band 41-Jähriger verletzt sechs Polizisten

Nunkirchen · Ein Beziehungsstreit in Nunkirchen löste am Freitag zweifachen Polizei-Einsatz aus.

Völlig außer Rand und Band gebärdete sich ein 41-jähriger Deutscher aus Nunkirchen am Freitag, so dass ihn die Polizei mit Pfefferspray und einem halben Dutzend Einsatzkräften zur Räson bringen musste. Wie die Polizei-Inspektion (PI) Nordsaarland in Wadern gestern mitteilte, war es am Freitag im Verlaufe des Tages mehrfach zu Streitigkeiten zwischen dem 41-Jährigen und seiner 42 Jahre alten Partnerin, ebenfalls deutsche Staatsbürgerin, gekommen. Diese eskalierten erheblich: Der 41-Jährige beleidigte seine Lebensgefährtin und zertrümmerte deren Wohnungseinrichtung mit einem Baseballschläger. Dies rief die Polizei zum ersten Mal auf den Plan: Zwei Streifen aus Wadern rückten an und konnten die Situation zunächst bereinigen, indem der 41-Jährige der Wohnung verwiesen wurde. Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Beleidigung wurden gegen den Mann gefertigt.

Doch der gab noch keine Ruhe: Am späten Abend kehrte der 41-Jährige, laut Polizei „unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss“, in die Wohnung seiner Partnerin zurück, die sich zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr dort aufhielt. Er hatte seine Rückkehr telefonisch angekündigt, woraufhin die Frau erneut die Polizei verständigt und dann die Wohnung verlassen hatte.

Der als äußerst gewaltbereit bereits amtsbekannte Mann weigerte sich bei Eintreffen der Streife aus Wadern, die Wohnung zu verlassen. Die Polizei zog zwei weitere Einsatzfahrzeuge von der benachbarten PI Lebach hinzu, um den Mann zwangsweise aus der Wohnung zu befördern. Hierbei beleidigte der Mann die Beamten und leistete erheblichsten Widerstand, „so dass der Einsatz von Pfefferspray unumgänglich wurde“, wie es im Polizeibericht heißt. Alle sechs Beamten wurden bei dem Einsatz leicht verletzt, sind aber weiterhin dienstfähig. Der 41-jährige Randalierer kam zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam. Ihn erwarten nun weitere Anzeigen wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

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