Miete Was bezahlt der Kreis für Mietwohnungen?

Merzig-Wadern · Die Fragebögen zu angemessenen Kosten der Unterkunft können weiterhin beantwortet werden.

 Der Frage der Wohnungskosten geht derzeit der Landkreis Merzig-Wadern mit einem Fragebogen nach.

Der Frage der Wohnungskosten geht derzeit der Landkreis Merzig-Wadern mit einem Fragebogen nach.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Die Frist zur Beantwortung der Fragebögen bezüglich der Unterkunftskosten wurde bis Samstag, 15. Feburar, verlängert. Das teilt der Landkreis Merzig-Wadern mit. Die Kreisverwaltung bittet die Bürger darum, bei der Befragung mitzuwirken und die Fragebögen auszufüllen.

Der Landkreis Merzig-Wadern ermittelt derzeit angemessene Kosten der Unterkunft. Wie teuer darf eine Mietwohnung sein, wenn der Landkreis sie bezahlen muss? Diese Frage spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn Bürger einen Anspruch auf Hartz-IV oder Grundsicherung haben. Und wie überall in Deutschland gilt dann auch hier: Die Wohnung muss einerseits angemessen, andererseits aber nicht zu teuer sein.

Die Kreisverwaltung lässt durch die Unternehmensberatung Rödl & Partner ermitteln, wie hoch die sogenannten angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis sind. Die Unternehmensberatung muss zunächst herausfinden, wie hoch die tatsächlichen Miethöhen für entsprechende Wohnungen sind. Diese Tabelle ist dann der „grundsicherungsrelevante Mietspiegel“. Daran orientieren sich die Mitarbeiter von Jobcenter und Sozialamt, wenn sie die Unterkunftskosten im jeweils vorliegenden Fall prüfen. Dabei spielen auch Wohnort, Familiengröße oder eine eventuelle Körperbehinderung eine Rolle.

Der Landkreis hat in den vergangenen Wochen viele Mieter, Vermieter und Wohnungsunternehmen angeschrieben, um ein möglichst realistisches Bild der Situation von gemieteten Wohnungen zu erhalten. Hierzu werden mit Hilfe eines Fragebogens Informationen gesammelt. Darüber hinaus können sich auch alle nicht angeschriebenen Mieter im Landkreis Merzig-Wadern an der Befragung beteiligen.

In dem Fragebogen werden nach Worten de Landkreises nur Fragen im Zusammenhang mit Mietwohnungen gestellt. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Die ermittelten Wohnungsdaten fließen in die Richtlinien ein, die bei der Übernahme der Wohnungskosten von Harz-IV- oder Grundsicherungsempfängern zugrunde gelegt werden. Die Daten sollen später regelmäßig aktualisiert werden.

Weitere Informationen bei Rödl & Partner, Tel. (09 11) 91 93 40 00, E-Mail: joshuakim.reichel@roedl.com. Seitens des Landkreises Merzig-Wadern steht Stefan Kredteck, Tel. (06 86 1)8 02 30, E-Mail: s.kredteck@merzig-wadern.de, zur Verfügung.

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