Tipps der Verbraucherzentrale Ein Forward-Darlehen kann sich lohnen

Merzig-Wadern · Die Verbraucherzentrale des Saarlandes rät dazu, laufende Baufinanzierungen zu überprüfen. Denn mit sogenannten Forward-Darlehen sei es nach Worten der Experten möglich, aktuelle Zinsen auch für die Zukunft zu sichern.

 Zum Thema Baufinanzierung bietet die Verbraucherzentrale Beratung an.

Zum Thema Baufinanzierung bietet die Verbraucherzentrale Beratung an.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Bei einem solchen Forward-Darlehen handelt es sich nach Worten der Verbraucherzentrale ausschließlich um eine Anschlussfinanzierung. Das Besondere an diesem Darlehen sei, dass es bereits bis zu fünf Jahre im Voraus abgeschlossen werden könne.

„Bereits vor Ablauf der aktuellen Zinsbindung stehen die Konditionen der Anschlussfinanzierung – Zins und Tilgung – mit einem sogenannten Voraus-Darlehen fest“, sagt hierzu Konrad Diwo, Berater im Bereich Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Diese Darlehensart sei nach seinen Worten immer dann empfehlenswert, wenn die Zinsen niedrig sind und in Zukunft höhere Zinssätze erwartet werden. Wenn die Sollzinsbindung auslaufe, bleibe nach Worten der Verbraucherzentrale in der Regel eine Restschuld übrig, die weiterfinanziert werden müsse. Steigen die Zinsen zum Ablauf des bestehenden Kredites an, könne die Anschlussfinanzierung teuer werden. „Mit einem Forward-Darlehen erwerben Sie Ihre Anschlussfinanzierung heute schon zu einem Niedrigzins und haben dadurch Planungssicherheit“, betont Diwo.

Für jeden Monat bis zur Auszahlung des Forward-Darlehens werde ein Zinsaufschlag fällig, der je nach Bank unterschiedlich ist; Bereitstellungszinsen fallen nach Worten der Verbraucherzentrale aber keine an. „Der Abschluss eines Forward-Darlehens ist verbindlich, auch wenn in der Zwischenzeit die Zinsen weiter sinken sollten“, sagt Diwo abschließend.

Welche Fragen bei einer Baufinanzierung noch wichtig sind, darüber berät die Verbraucherzentrale des Saarlandes. Termine hierfür können montags, mittwochs und freitags von 9 bis 11 Uhr unter der Telefonnummer (06 81) 5 00 89 55 vereinbart werden. Die Beratungen kosten 35 Euro pro 20 Minuten. Mitglieder der Arbeitskammer sind laut Verbraucherzentrale zur Hälfte von der Kostenpflicht befreit, wobei der Eigenanteil die Summe von 35 Euro nicht übersteigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort