Merzig-Wadern Polizei warnt vor Fahren mit „Guckloch“

Merzig-Wadern · Wer die Scheiben seines Fahrzeuges nicht von Eis und Schnee freiräumt muss mit saftigen Bußgeldern rechnen.

 Dieser Autofahrer hat eindeutig zu wenig unternommen, um die Scheiben seines Pkw von Schnee und Eis zu befreien.

Dieser Autofahrer hat eindeutig zu wenig unternommen, um die Scheiben seines Pkw von Schnee und Eis zu befreien.

Foto: obs/Hagen Lehmann

Im Winter wird man dieses Phänomen wieder beobachten können: Fahrzeuge, die rund herum vereist oder zugeschneit sind. Lediglich ein kleines Guckloch in der Frontscheibe lässt erahnen, dass der Fahrer doch noch sieht, wohin er fährt. Dabei ist das Fahren mit „Guckloch“ keine gute Idee, wie die beiden Polizei-Inspektionen in Merzig und Wadern übereinstimmend betonen. Armin Stengel von der Polizei-Inspektion Nordsaarland in Wadern verweist auf den Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Unter anderem ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass die Sicht durch den Zustand des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird. Dazu zählt auch, dass man die im Winter zugefrorenen Fahrzeugscheiben vollständig enteist, bevor man die Fahrt antritt.“ Er warnt: „Wer dennoch mit einem ‚kleinen Guckloch’ unterwegs ist, fährt quasi im Blindflug und gefährdet damit sich und andere Verkehrsteilnehmer.“ „Wer mit vereisten Scheiben losfährt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Er gefährdet auch die Gesundheit und das Leben von sich und anderen Verkehrsteilnehmern“, ergänzt sein Kollege, Polizeioberkommissar Hermann Coßmann von der Polizeiinspektion Merzig. Auch das Entfernen von Schnee vom Dach, der Motorhaube sowie der Scheinwerfer der Fahrzeuge sei Pflicht und zwingend nötig, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten. „Bei einer vereisten Scheibe droht ein Bußgeld von zehn Euro. Kommt es zu einem Unfall, sind es sogar 35 Euro“, klärt Stengel auf. Wer nur Gucklöcher freikratze, dem drohe wegen grober Fahrlässigkeit obendrein Ärger mit der Versicherung.

Gleichzeitig hat Stengel noch einige Tipps parat, um vereisten Scheiben vorzubeugen. „Oft hilft es schon, dicht an einer Wand zu parken, da eisige Winde die Scheiben so weniger erreichen“, weiß er. Im Fachhandel bekommt man außerdem Abdeckplanen oder Eisfolien, die man über das Auto oder über die Scheibe legen kann. Sie bieten einen wirksamen Schutz vor gefrorenen Scheiben.Sind die Scheiben am Auto dennoch mit Reif, Eis oder Schnee überzogen, muss man zur Tat schreiten: Zunächst sollte man vor Fahrtantritt alle beschlagenen Scheiben reinigen und Eiskristalle und Schnee von den Fahrzeugscheiben entfernen. „Beschlagene Scheiben verschlechtern bereits die Sicht und verlängern damit die Reaktionszeit“, erklärt der Merziger Polizeisprecher Coßmann.

Gut funktionierende Scheibenwischer und saubere Fahrzeugscheiben sind ebenfalls wichtig. Die Scheibenwaschanlage sollte daher regelmäßig überprüft werden. Reinigungsmittel und Frostschutz sollen regelmäßig nachgefüllt werden. Auch das Reinigen der Außenspiegel, um andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig sehen zu können, sollte nicht vergessen werden. „Säubern Sie Front- und Heckbeleuchtung, die amtlichen Kennzeichen sowie die Motorhaube und das Autodach von Schnee und Eis“, rät Coßmann den Autofahrern.

Auch wenn es einige Pkw-Besitzer machen: Den Motor im Stand laufen lassen, um die Scheiben zu enteisen, ist nicht erlaubt. „Dies schadet zum einen der Umwelt, zum anderen stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar“, weiß der Polizeioberkommissar aus Merzig. Er rät dazu, stets Schutzfolie, Schneebesen, Eiskratzer und Enteisungsspray mitzuführen. Für die Fahrt auf der Straße hat er noch einen letzten Ratschlag parat: „Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den Sicht- und Straßenverhältnissen an.“ Schließlich verlängere sich der Bremsweg auf glatter Fahrbahn.

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