Polizeikontrolle in Losheim Polizei findet Wurfstern, Drogen und Diebesgut

Losheim am See · Unerlaubte Waffen, Amphetamine, eine geklaute Bankkarte und ein manipuliertes Nummernschild - etliche Delikte gehen auf das Konto eines 35-Jährigen Losheimers, den die Polizei am Sonntagabend kontrollierte.

Polizei findet Waffen und Amphetamine bei 35 Jahre altem Mann aus Losheim
Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Verstoß gegen das Waffengesetz, Verdacht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln sowie Verdacht der Urkundenfälschung – gleich mehrere Strafanzeigen erwarten einen 35-jährigen Losheimer nach einer Polizeikontrolle am späten Sonntagabend.

Wie die Polizei am Montag mitteilte, sei ihr gegen 23.45 Uhr ein Fußgänger mit Rucksack und Motorradhelm in der Hochwaldstraße in Losheim aufgefallen. Der Mann stand laut den Beamten augenscheinlich unter Drogeneinfluss. Im Helm hätten die Polizisten einen Wurfstern gefunden – einen laut Waffengesetz verbotenen Gegenstand. Am Gürtel habe er ein Einhandmesser getragen, was ebenfalls gegen das Waffengesetz verstoße.

Im Rucksack hätten die Beamten Amphetamine sowie eine zur Fahndung ausgeschriebene Sparkassen-Karte eines 61 Jahre alten Saarbrückers sowie die Fahrkarte eines 40-Jährigen aus Ensdorf gefunden. Der 35-Jährige habe angegeben, Bank- und Fahrkarte gefunden und behalten zu haben.

Angesprochen auf seinen Motorradhelm habe der Mann zunächst behauptet, diesen gerade gefunden zu haben. Im weiteren Verlauf der Vernehmung habe er jedoch zugegeben, dass er seinen Roller nur wenige Meter weiter abgestellt habe und der Helm ihm gehöre. Das am Roller angebrachte Kennzeichen hatte laut Polizei eine grüne Grundfarbe, war aber schwarz überlackiert, um die Gültigkeit für das aktuelle Versicherungsjahr 2020 vorzutäuschen.

Die Polizei habe das Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis des Rollers sichergestellt. Den Mann erwarten laut Polizei nun mehrere Strafanzeigen. Da er auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den Roller sei, habe er Glück gehabt: Die Beamten konnten nach eigenen Angaben nicht nachweisen, dass er mit dem Roller auch gefahren ist.

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