Schule in Besch Viele Beschwerden und alle ohne Erfolg

Besch · In Sachen Bescher Grundschule musste die Kommunalaufsicht gleich prüfen. Das Ergebnis: Alle Eingaben haben die Prüfer abgelehnt.

 Die Schließung der Bescher Grundschule sorgte für viel Verdruss und jede Menge Diskussionen. Foto: Rolf Ruppenthal

Die Schließung der Bescher Grundschule sorgte für viel Verdruss und jede Menge Diskussionen. Foto: Rolf Ruppenthal

Foto: Rolf Ruppenthal

Auch die letzten Beschwerden in Sachen Bescher Grundschule hat die Kommunalaufsicht abgelehnt. Das geht aus der Vorlage hervor, die dem Perler Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vorlegt worden ist. So hatte der Bescher Ortsrat die Kommunalaufsicht in St. Ingbert am 25. Juli vergangenen Jahres angeschrieben und gebeten, die Rechtsmäßigkeiten des Gemeinderatsbeschlusses vom 12. Juli zu prüfen. In dieser Sitzung hatte der Gemeinderat mehrheitlich die Forderung des Ortsrates abgelehnt, Geld für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen in die Grundschule zu investieren, um den Schulbetrieb auch nach den Sommerferien zu gewährleisten.

Den Brandschutz einzubauen hatte die Untere Bauaufsicht gefordert. Zudem beschwerte sich der Ortsrat über Bürgermeister Ralf Uhlenbruch (CDU), der nach seiner Ansicht dem Mehrheitsbeschluss hätte widersprechen müssen. Das sah die Kommunalaufsicht anders. Ein Verletzen von Vorschriften des Schulordnungsgesetzes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes stellten die Prüfer nicht fest. "Eine Verpflichtung der Gemeinde als Schulträger zum weiteren Betrieb des Grundschulgebäudes in Besch bestand nicht", teilte die Kommunalaufsicht mit. Die Entscheidung des Gemeinderates sei nicht zu beanstanden. Es habe keine Verpflichtung des Bürgermeisters bestanden, dem Beschluss zu widersprechen.

"Die Beschwerde gegen den Bürgermeister ist daher zurückzuweisen." Auch die beiden Eingaben des Ehepaares Michael und Alexandra Molnar aus Besch, das sich in einer Bürgerinitiative gegen die Schulschließung wehrt, hat die Kommunalaufsicht negativ beschieden. Unmittelbar nachdem die Ratsmehrheit im März das Aus für die Grundschule beschlossen hatte, hatten die Molnars das erste Schreiben formuliert. Anfang Januar dieses Jahrs beanstandete das Ehepaar den Grundsatzbeschluss vom März und die Mehrheits-Entscheidung, kein Geld für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen zu investieren, was das endgültige Aus der Schule bedeutete.

"Ein Einschreiten der Kommunalaufsicht ist nicht geboten", befanden die Prüfer. Beide Gemeinderatsbeschlüsse seien ordnungsgemäß gefasst worden. Eine Verletzung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes sehen die Prüfer nicht. "Die Pflichten des Schulträgers nach dem Schulordnungsgesetz werden von der Gemeinde erfüllt." Weder seien die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verletzt worden, noch die Rechte der Ortsräte.

Gescheitert ist auch die SPD-Gemeinderatsfraktion mit ihren drei Anliegen. Zum einen wollten Sozialdemokraten in einem Brief an die Kommunalaufsicht, datiert auf den 22. Juli, wissen, ob der Gemeinderatsbeschluss vom 12. Juli rechtmäßig sei. Damals hatte die Mehrheit des Rates die Forderung des Bescher Ortsrates abgelehnt, den notwendigen Brandschutz in die Schule einzubauen und damit ihr Aus besiegelt. Auch enthält das Schreiben zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister Uhlenbruch. So hätte der Verwaltungschef nach Ansicht der SPD-Fraktion bereits im März vergangenen Jahres Brandschutzmaßnahmen einleiten müssen. Auch hätte er dem Mehrheitsbeschluss in der Sitzung am 12. Juli widersprechen müssen. Grund laut SPD-Fraktion für die zweite Dienstaufsichtsbeschwerde: Uhlenbruch hatte ihren Antrag, weitere Gebäude brandtechnisch untersuchen zu lassen, nicht auf die Tagesordnung für die Sitzung am 12. Juli gesetzt. Den Vorstoß hatten die Genossen am 24. Juni eingereicht. Weder wurde laut Prüfer eine Verletzung des Schulordnungsgesetzes noch des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes festgestellt. "Eine Verpflichtung der Gemeinde zum weiteren Betrieb des Grundschulgebäudes in Besch bestand nicht." Auch die Entscheidung des Gemeinderates sei rechtens. Daher sei der Bürgermeister nicht verpflichtet gewesen, dem Beschluss zu widersprechen. Ein Dienstvergehen des Verwaltungschefs sei nicht feststellbar. "Nach dem Eingang des Schreibens der UBA vom 14. Juni 2016 zur Abwehr der Gefahr für Leben und Gesundheit wurden kurzfristig bis zum Ende des Schuljahres die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet." Ein Fehlverhalten Uhlenbruchs sei nicht erkennbar. Auch bei der Beschwerde wegen des Antrags, der am 12. Juli nicht auf die Tagesordnung kam, erhielt die SPD-Fraktion einen Dämpfer. Laut Prüfer muss ein Bürgermeister Verhandlungsgegenstände, die zu den Aufgaben des Gemeinderates gehören, auf schriftlichen Antrag der Fraktionen in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufnehmen. "Dem Gemeinderat steht - ungeachtet vom Aufgabencharakter des Brandschutzes - zumindest ein Befassungsrecht bezüglich der gemeindeeigenen Gebäude zu." Die E-Mail der SPD-Fraktion vom 24. Juni ist nach Ansicht der Prüfer aber "auslegungsfähig".

Es sei keine Aussage darin enthalten, dass ein Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung gestellt werde. "Dass der Bürgermeister die E-Mail nicht als Antrag, sondern als Anregung verstanden hat, bewegt sich im Rahmen der Auslegungsmöglichkeiten." Er habe den Impuls aufgenommen und die erforderlichen Schritte zur Brandverhütungsschau eingeleitet. Sobald die Ergebnisse vorliegen, soll er den Rat sofort informieren - wie im Antrag gefordert. Laut Kommunalaufsicht bestehe keine Veranlassung einzuschreiten. Im Frühjahr hatte der Bescher Günter Munhofen Antwort auf seine Beschwerden erhalten. Auch diese wurden abgelehnt (wir berichteten).

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Brandschutz wurde zum problem Ab Ende Juni durften die Kellerräume im Bescher Gebäude wegen des Fehlens eines zweiten Fluchtweges nicht mehr genutzt werden. Bei den beiden Klassenräumen im Erdgeschoss ließ die Gemeinde vor den Fenstern ein Baugerüst mit einer Treppenleiter als alternativen Notausgang errichten. Zudem leisteten Feuerwehrleute bis zu den Ferien während der Schulzeiten täglich Brandschutzwache.

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