Uhlenbruch: „Perl lebte über seine Verhältnisse “

Perl · In der Gemeinde Perl sind in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro an Kassenkrediten aufgenommen worden, um Investitionen zu finanzieren. In einem Interview mit SZ-Redakteurin Margit Stark erläutert Perls Bürgermeister Ralf Uhlenbruch, wie ihm dies aufgefallen ist und welche Konsequenzen dies für die Gemeinde hat.

Wie ist das aufgefallen, dass in der Vergangenheit Kassenkredite für Investitionen genutzt worden sind?

Ralf Uhlenbruch: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Haushalt 2015 habe ich unmittelbar nach meinem Amtsantritt am 1. November 2015 erfahren, dass in der Vergangenheit Kassenkredite für Investitionen verwandt worden sind. Eine weitere Prüfung hat gezeigt, dass nach jetziger Kenntnis unzulässiger Weise insgesamt Kassenkredite im Haushalt von mehreren Millionen Euro für Investitionen verwandt worden sind.

Was sind Kassenkredite?

Uhlenbruch: Vordergründig sichern Kassenkredite die kurzfristige Zahlungsfähigkeit einer Gemeinde. Viele Kommunen können ihre laufenden Ausgaben nur noch über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten finanzieren. Das heißt, um die Differenz zwischen laufenden Einnahmen und Ausgaben zu schließen, muss auf sogenannte Kassenkredite zurückgegriffen werden - vergleichbar dem Überziehungskredit auf dem privaten Girokonto. Kassenkredite unterliegen grundsätzlich einem hohen Zinsänderungsrisiko und ihnen steht im Gegensatz zu den Investitionskrediten kein materiell geschaffener Vermögenswert entgegen (zum Beispiel Gebäude). Unabhängig vom aktuellen Kontostand ist es nicht zulässig, Investitionen dauerhaft über Kassenkredite zu finanzieren.

Für was dürfen sie verwendet werden?

Uhlenbruch: Sie dürfen aufgenommen werden um die kurzfristige Zahlungsfähigkeit zu sichern. Sie dürfen nicht aufgenommen werden zur Finanzierung von Investitionen .

Warum ist es rechtlich fragwürdig, Kassenkredite für Investitionen zu nutzen?

Uhlenbruch: Weil es gegen geltendes Recht verstößt.

Warum wird die Schuldensituation geschönt, wenn Kassenkredite für Investitionen verwendet werden?

Uhlenbruch: Die finanzielle Lage der Gemeinde wird nicht ordnungsgemäß dargestellt. Die bisherigen Kassenkredite sind nunmehr in reguläre Investitionskredite umzuwandeln. Nach der Umschuldung sind unsere langfristigen Schulden erheblich gestiegen.

Wie kann es angehen, dass der Gemeinderat angeblich davon nichts gewusst haben soll?

Uhlenbruch: Der Gemeinderat beschließt die maximale Höhe der Kassenkredite, nicht aber deren Verwendung. Sie sind nach Umstellung des Haushaltsrechtes von der Kameralistik zur Doppik nicht mehr genehmigungspflichtig.

Ist die Angelegenheit mit der Umschuldung erledigt, oder drohen weitere rechtliche Sanktionen?

Uhlenbruch: In Absprache mit der Kommunalaufsicht sind die Fehler der Vergangenheit zu beheben und die unzulässigen Kassenkredite in reguläre Investitionskredite umzuwandeln. In einem ersten Schritt wird ein Betrag im Haushaltsjahr von 5,7 Millionen Euro umgeschuldet. Dies führt jedoch dazu, dass der Kreditrahmen für Investitionen in den nächsten Jahren erheblich gekürzt wird. Jetzt wird er zunächst bei einem Betrag im Haushaltsjahr maximal 400 000 Euro jährlich liegen. Die bereits verbrauchten Kredite müssen sozusagen über diese Kürzung zurückgezahlt werden. Wir werden somit dafür bestraft, dass die Gemeinde in der Vergangenheit über ihre Verhältnisse gelebt hat.

Ist die Sache damit vom Tisch?

Uhlenbruch: Sie ist zunächst formal erledigt.

Wer muss für diese Sache den Kopf hinhalten?

Uhlenbruch: Die Prüfung der Haushaltsabschlüsse für 2012 bis 2015 steht noch aus. Sicherlich wird im Rahmen dieser Prüfungen auch über die Verantwortlichkeit für das Handeln zu sprechen sein. Es steht jedoch fest, dass letztlich der Verwaltungschef die Verantwortung trägt.

Gilt hier das Verursacherprinzip?

Uhlenbruch: Davon ist auszugehen.

Was bedeutet die Verhaltensweise in der Vergangenheit bzgl. der Kassenkredite und die Umbuchung der Kassenkredite in Investitionskredite für die finanzielle Situation der Gemeinde?

Uhlenbruch: Wir werden für früher gemachte Fehler doppelt bestraft. Zum einen erhöht sich die jährliche Tilgungsrate um - vorerst - rund 150 000 Euro auf insgesamt 750 000 Euro, zum anderen wird der Kreditrahmen für neue Investitionen erheblich gekürzt.

Kann diese Angelegenheit dienstliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Uhlenbruch: Insoweit steht eine abschließende Prüfung noch aus.

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