Umweltministerium beruft Krisenstab ein Geflügelpest im Saarland – hochansteckender Erreger bei Schwan in Perl festgestellt

Perl · Bei einem Schwan in der Gemeinde Perl-Besch wurde jetzt die Geflügelpest nachgewiesen – der Erreger soll hochansteckend sein. Deshalb hat das Umweltministerium nun einen Krisenstab einberufen. Worauf die Menschen jetzt dringend achten müssen.

 In Perl wurde bei einem Wildvogel die Vogelpest nachgewiesen.

In Perl wurde bei einem Wildvogel die Vogelpest nachgewiesen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

In der Gemeinde Perl-Besch wurde bei einem verletzten Wildvogel der hochansteckende Geflügelpesterreger H5N1 nachgewiesen. Der Schwan war am 28. Dezember in der Nähe der Mosel entdeckt  worden und zu diesem Zeitpunkt bereits „flugunfähig“ gewesen. Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) hatte bei zwei Proben sogenannte aviäre Influenza (HPAIV) – eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza verursacht wird – festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald bestätigte den Verdacht. Auf Grundlage dieses Befundes stellten die Experten nun den Geflügelpest-Ausbruch im Saarland amtlich fest. Letztmals hatte es einen solchen Befund vor fünf Jahren am Bostalsee gegeben.

Umweltministerium ruft Krisenstab ein – und warnt vor der Geflügelpest

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat bereits einen Krisenstab unter der Leitung von Staatssekretär Sebastian Thul einberufen. Betroffen sind durch die geografische Lage des Fundortes die Gemeinden Perl und Mettlach.

„In den betroffenen Gemeinden gelten eine strikte Stallpflicht“, sagt Staatssekretär Thul. Der junge Schwan sei in ein privates Gehege aufgenommen worden. Vorsorglich müssten alle zehn Tiere des privaten Geheges getötet werden, das den Schwan aufgenommen hatte, teilte das Ministerium mit. Der Grund: „Andernfalls würden die derzeit äußerlich noch gesund erscheinenden Tiere in den kommenden Tagen qualvoll verenden. Außerdem würde die weitere Fütterung, Tränkung und Pflege der Tiere das Risiko der Virusverschleppung steigen, was es zwingend zu verhindern gilt“, erklärt Thul.

Normalerweise kommt die Geflügelpest nur bei Geflügel vor und ist für den Menschen harmlos. Laut Robert-Koch-Institut haben bisherige Erfahrungen gezeigt, dass vor allem Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen.

Geflügelpest – Krisenstab-Leiter mit deutlicher Bitte

Der Appell von Thul an die betroffenen Geflügelhalter lautet wie folgt: „Ich bitte die Geflügelhalter besonders achtsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen peinlich genau einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere, das LAV über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren dürften Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.“ Nur wenn die Halter die Sicherheitsmaßnahmen konsequent einhielten, könne die Geflügelpest auch vorgebeugt werden. „Damit werden Tierleid sowie drohende finanzielle Einbußen abgewendet“, sensibilisiert Thul.

Sollten sich Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landesamt für Verbraucherschutz und der Tierseuchenkasse des Saarlandes registriert haben, bittet das Ministerium darum, dies schnellstens nachzuholen. Thul bittet die Bürgerinnen und Bürger außerdem darum, verendete oder erkrankte Wildvögel – insbesondere Enten, Gänse und Schwäne – dem LAV zu melden. E-Mail: tierseuchen@umwelt.saarland.de.

(smz)
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