„Keine Pflichtverletzung der Gemeinde“

Besch · Die Gemeinde Perl kommt ihren Verpflichtungen für einen ordnungsgemäßen Schulunterricht am Schulstandort Perl nach. Zu diesem Ergebnis kommt die Kommunalaufsicht in einem Schreiben an das Bildungsministerium, das der SZ vorliegt.

 Dass die Gemeinde die Schule in Besch (l.) aufgegeben hat und alle Kinder der Gemeinde in Perl unterrichten lässt, ist für die Kommunalaufsicht in Ordnung. Fotos: Kiefer/Petry

Dass die Gemeinde die Schule in Besch (l.) aufgegeben hat und alle Kinder der Gemeinde in Perl unterrichten lässt, ist für die Kommunalaufsicht in Ordnung. Fotos: Kiefer/Petry

Ob bei der räumlichen Ausstattung der Freiwilligen Ganztagsschule oder beim Gelände für die Pause: Die Kommunalaufsicht beim Innenministerium kann nach ihrem Bekunden keine Pflichtverletzung der Gemeinde Perl feststellen. Das geht aus einem Brief an das Bildungsministerium hervor, der der SZ vorliegt. Das Haus von Ulrich Commerçon (SPD ) werde die Entscheidung der Behörde aus St. Ingbert zunächst prüfen, hieß es auf SZ-Anfrage. Eine Stellungnahme wollte man daher noch nicht abgeben.

Auf fünf Seiten begründen die Prüfer, warum sie zu dem Ergebnis kommen, dass sie weder falsche Tatsachen noch falsche Beurteilungen bei ihrer ersten Prüfung im Sommer zugrunde gelegt hatten. Damit hatte das Ministerium argumentiert, als es in einem Schreiben, datiert auf den 30. September, die Kommunalaufsicht bat, das versagte Einvernehmen erneut unter die Lupe zu nehmen. Die Behörde, die dem Innenministerium von Klaus Bouillon (CDU ) unterstellt ist, kommt zu dem Schluss: "Es können alle Schüler am Standort Perl ordnungsgemäß beschult werden." Unzutreffend nennen die Prüfer die Behauptung des Ministeriums, die Kommunalaufsicht sei von einer falschen Schülerzahl ausgegangen. Seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 werden nach ihrer Darstellung in Perl 304 Schüler unterrichtet. - 64 Kinder mehr als im Schuljahr 2015/2016.

Auch die Kritik aus dem Hause Commerçon, für die Freiwillige Ganztagsschule gebe es nicht genug Platz, teilt die Kommunalaufsicht nicht. 520 Quadratmeter stehen nach ihrer Aussage den Schülern zur Verfügung. Die Zahl der Schützlinge sei im Vergleich zum vergangenen Schuljahr um fünf gestiegen - von 168 auf 173. Die Prüfer verweisen auf die Situation der Freiwilligen Ganztagsschule in Besch . Dort habe für 55 Kinder ein 30 Quadratmeter großer Raum zur Verfügung gestanden - mit Toiletten außerhalb des Schulgebäudes. Das Mittagessen hätten die Kinder im benachbarten Alten- und Pflegeheim eingenommen. "Abgesehen davon, dass es sich um ein freiwilliges, nicht pflichtiges Angebot der Gemeinde handelt, kommt sie auch in diesem Bereich ihren Pflichten nach."

Es sei nicht ersichtlich, auf Grund welcher Rechtsnormen das Bildungsministerium zum Schluss gelange, die Größe des Schulhofs in Perl sei angesichts der gestiegenen Schülerzahl unzureichend. Das Ministerium hatte moniert: Die Berechnungsgrundlage für die zunächst zugrunde gelegte Fläche von 4150 Quadratmetern sei nicht korrekt, da bei schlechtem Wetter große Teile des Schulhofes nicht genutzt werden könnten. Dann stehe den Kindern nur eine versiegelte Fläche von 1 075 Quadratmetern zur Verfügung. Die Kommunalaufsicht hält dagegen: Im Sommer wurde eine 270 Quadratmeter große Kiesfläche angelegt, "die die Schulhofsituation insgesamt verbessert hat." Neben einer befestigten Fläche von rund 1855 Quadratmetern stehen 2645 Quadratmeter "naturnahe Fläche", also insgesamt sogar 4500 Quadratmeter, zur Verfügung, rechnen die Prüfer dem Ministerium vor. "Im Gegensatz zum Standort Besch , wo sich keine Sporteinrichtung befinde, kann am Standort Perl bei schlechtem Wetter auch die Sport- und Turnhalle benutzt werden", heißt es weiter. Eine Erweiterung des Schulhofes ist nach Ansicht der Kommunalaufsicht möglich, dafür stehe eine befestigte Fläche von 230 Quadratmetern zur Verfügung.

Auch eine Verschlechterung der räumlichen Rahmenbedingungen kann die Kommunalaufsicht nicht erkennen. In 13 der 14 Klassenräume drückten mittlerweile die Kinder die Schulbank. "Ein Klassenraum - vormals im 1964er Gebäude, jetzt im 1928er Gebäude - dient nach wie vor als fest eingerichteter Förderraum" Sechs Funktionsräume gebe es mittlerweile. Zwar hätten sich die räumlichen Bedingungen geändert, die bisherigen Angebote könnten weiter wahrgenommen werden. "Eine Pflichtverletzung der Gemeinde ist auch insoweit nicht feststellbar."

Unstreitig ist für die Prüfer die Notwendigkeit einer Renovierung und Sanierung am alten Teil des Schulgebäudes - "nicht anders wie bei vielen anderen Schulstandorten im Saarland". Für die Erstellung eines Sanierungs-Konzepts für das Gebäude von 1928 sei ein Architekturbüro beauftragt. Die Arbeiten sollen - möglichst ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebes - in den Ferien ausgeführt werden. Die Trockenlegung des Kellers könne nach Rücksprache mit dem Architekten auch ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebes erfolgen.

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