Wo ist man impfberechtigt? Verwirrung um Impf-Ort für pensionierten Grenzgänger

Perl/Saarbrücken · Wohnsitz im Saarland, aber Rente und Krankenversicherung kommen aus Luxemburg: Ein 84-jähriger Rentner sorgt bei der Impf-Hotline für Ratlosigkeit.

 Wer in mehreren Ländern wohnt, muss Acht geben beim Impftermin.

Wer in mehreren Ländern wohnt, muss Acht geben beim Impftermin.

Foto: dpa/Michel Spingler

Gleich drei verschiedene Antworten hat Franz S. aus Perl erhalten, auf ein- und dieselbe Frage zu seinem Impftermin. „Werde ich die Impfung überhaupt erhalten, wenn ich zu dem Termin fahre?“, fragte sich der 84-Jährige, der nicht mit seinem richtigen Namen genannt werden möchte. Die E-Mail mit Terminen habe den Vermerk beinhaltet, dass eine Impfung nur „im Falle des Nachweises einer inländischen Krankenversicherung bei ausländischem Wohnsitz“ erfolgen könne. Tatsächlich ist sein Fall etwas kompliziert: Mit seiner Frau hat er mehrere Wohnsitze innerhalb der EU, seit Beginn der Pandemie, der eingeschränkten Reisefreiheit und mehreren Krankenhausaufenthalten innerhalb der Familie ist das Ehepaar vorübergehend mehrheitlich in Perl zu Hause, mehr als 40 Jahre hat er in Luxemburg gearbeitet und bezieht seine Hauptrente aus dem Großherzogtum, wo er auch noch krankenversichert ist.