Baustein einer vorausschauenden Gestaltungspolitik im ländlichen Raum

Perl · Die 70 000 Euro werden laut Bürgermeister Uhlenbruch im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung für die Pflege und Pflanzung von Obstbäumen, Rodungsmaßnahmen sowie Vermessungs- und Verwaltungskosten verwendet.

 Roland Krämer (Vierter von rechts) übergibt den Zuwendungsbescheid an Ralf Uhlenbruch und Günter Bladt. Foto: Gemeinde

Roland Krämer (Vierter von rechts) übergibt den Zuwendungsbescheid an Ralf Uhlenbruch und Günter Bladt. Foto: Gemeinde

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Für eine weitere Etappe im Flurbereinigungsverfahren in Perl /Oberperl/Sehndorf überreichte Umweltstaatssekretär Roland Krämer Bürgermeister Ralf Uhlenbruch und dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Günter Bladt einen Zuwendungsbescheid von rund 70 000 Euro. Krämer sieht die Flurbereinigungsverfahren als zentrale Bausteine einer vorausschauenden Planungs- und Gestaltungspolitik im ländlichen Raum.

In der Gemeinde Perl umfasst das Verfahrensgebiet 860 Hektar mit 765 Beteiligten. Im Fokus moderner Flurbereinigungsverfahren stehen laut Gemeindeverwaltung häufig die Land- und Dorfentwicklung sowie die Dorferneuerung und gezielte Umweltschutzmaßnahmen. Zum Flurbereinigung gehören auch die Schaffung von Wegen, Straßen und Gewässern sowie ähnlicher öffentlicher Einrichtungen und Infrastrukturanlagen.

Die 70 000 Euro werden nach Worten von Uhlenbruch im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung nach dem Flurbereinigungsgesetz für die Obstbaumpflege, Obstbaumanpflanzung, für Rodungsmaßnahmen sowie Vermessungs- und Verwaltungskosten verwendet. Alle vorgesehenen Maßnahmen des Flurbereinigungsverfahrens, dessen Abschluss 2024 zu erwarten ist, werden nach Bekunden des Verwaltungschefs rund 6,5 Millionen Euro kosten. "Bislang wurden Zuwendungen im Rahmen des Verfahrens für Dorferneuerungsmaßnahmen in Sehndorf und Oberperl, für die Friedenskapelle und den Weinlehrpfad in Sehndorf, diverse Wegebaumaßnahmen und die Schutzhütte "Auf Klopp" im Höhe von rund 3,5 Millionen Euro genehmigt", sagte er. Das Verfahrensgebiet umfasst Teile der Gemarkungen Perl , Oberperl, Sehndorf, Borg und Besch. Mit eingeschlossen in das Verfahren sind Ortslagen von Perl , Sehndorf und Oberperl. "Ausgeschlossen sind die regulierten Weinbergflächen, die Neubaugebiete sowie die Gewerbegebiete um Perl ."

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