Neuer Windpark Auf dem Potsdamer Platz drehen sich bald Rotoren

Sinz · Als Abstand von den Windrädern zur Wohnbebauung hat die Gemeinde Perl mindestens zwei Kilometer festgelegt.

 Die Arbeiten am Windpark am Potsdamer Platz sind schon weit fortgeschritten.

Die Arbeiten am Windpark am Potsdamer Platz sind schon weit fortgeschritten.

Foto: Kurt Petry

Der Windpark „Perl – Potsdamer Platz“ nimmt Gestalt an. Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) in Saarbrücken hat der Firma Juwi-Energieprojekte GmbH in Wörrstadt im Dezember 2016 die Genehmigung zur Errichtung dieses Windparks erteilt. Es entstehen hier zwischen dem Potsdamer Platz sowie den Ortschaften Sinz und Tettingen-Butzdorf sechs Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-115. Jedes der Windräder hat eine Nabenhöhe von 149 Metern, einen Rotordurchmesser von 115 Meter und somit eine Gesamthöhe von 206,5 Metern sowie eine Nennleistung von 3000 Kilowatt (kW).

Betroffen sind in diesem Gebiet auf der Sinzer Höhe Gemarkungen der Perler Ortsteile Sinz, Tettingen-Butzdorf und Oberleuken. An einer der Windkraftanlagen wurde unlängst mit der Montage der Rotoren begonnen, bei zwei weitere Anlagen werden die Masten hochgezogen und bei den übrigen Standorten sind die Fundamente fertiggestellt. Es gibt indes in den betroffenen Perler Ortsteilen nicht nur Befürworter dieser großen Windräder.

Im Saarland gibt es keinen fest definierten Mindestabstand zur Wohnbebauung, der bei der Errichtung von Windkraftanlagen einzuhalten ist. Der Mindestabstand zur Wohnbebauung richtet sich folglich nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und der optisch bedrängenden Wirkung. Der Bundestag hat eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen, nach der die Bundesländer die Möglichkeit haben, Mindestabstände festzulegen. Bayern hat inzwischen einen Mindestabstand vom Zehnfachen der Gesamthöhe (Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors) eingeführt. Die saarländische Landesregierung wird von dieser so genannten 10H-Regelung allerdings keinen Gebrauch machen, weil mit einem Mindestabstand vom Zehnfachen der Höhe der Ausbau der Windkraft im Saarland  gänzlich zum Erliegen käme.

Die Gemeinde Perl hat allerdings im Rahmen der Ausweisung ihrer Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan einen Mindestabstand von zwei Kilometern festgelegt.

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