Mithilfe gefragt Landkreis Merzig-Wadern ermittelt Kosten der Unterkunft

Merzig-Wadern · Wie teuer darf eine Mietwohnung sein, wenn der Landkreis sie bezahlen muss? Diese Frage spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn Bürger einen Anspruch auf Hartz IV oder Grundsicherung haben. Und wie überall in Deutschland gilt dann auch im Landkreis Merzig-Wadern: Die Wohnung muss einerseits angemessen, andererseits aber nicht zu teuer sein.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Dabei gilt, dass die Miethöhe vertretbar sein muss. Die Kreisverwaltung lässt nun deswegen durch die Unternehmensberatung Rödl & Partner ermitteln, wie hoch die sogenannten angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis sind. Das folgt auch aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes.

Die Unternehmensberatung muss nach Worten des Landkreises zunächst herausfinden, wie hoch die tatsächlichen Miethöhen für entsprechende Wohnungen sind. Diese Tabelle ist dann der grundsicherungsrelevante Mietspiegel. Daran orientieren sich die Mitarbeiter von Jobcenter und Sozialamt, wenn sie die Unterkunftskosten im jeweils vorliegenden Fall prüfen. Dabei spielen auch Wohnort, Familiengröße oder eine eventuelle Körperbehinderung eine Rolle.

Der Landkreis wird in den kommenden Wochen viele Mieter, Vermieter und Wohnungsunternehmen anschreiben, um ein möglichst realistisches Bild der Situation von gemieteten Wohnungen zu erhalten. Hierzu werden mithilfe eines Fragebogens Informationen gesammelt.

In dem Fragebogen werden nach Information des Landkreises nur Fragen im Zusammenhang mit Mietwohnungen gestellt. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, also zum Beispiel keine Namen, Anschriften oder Geburtsdaten. Die ermittelten Wohnungsdaten fließen dann in die Richtlinien ein, die bei der Übernahme der Wohnungskosten von Harz-IV- oder Grundsicherungsempfängern zugrunde gelegt werden. Die Daten sollen später regelmäßig aktualisiert werden. Die Kreisverwaltung bittet die angeschriebenen Bürger darum, bei der Befragung mitzuwirken und die Fragebögen auszufüllen. Kosten für die Rücksendung entstehen hierbei nach Angaben des Landkreises für die Teilnehmer nicht. Sie können den Fragebogen auch online ausfüllen

Für Fragen steht Rödl & Partner, Telefonnummer (09 11) 91 93 40 00, oder per E-Mail an joshuakim.reichel@roedl.com, zur Verfügung. Seitens des Landkreises Merzig-Wadern beantwortet Stefan Kredteck, Telefonnummer (0 68 61) 8 02 30, oder per E-Mail an s.kredteck@merzig-wadern.de, Fragen.

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