mg-steuern-farrysArbeiten im Großherzogtumzahlt sich in barer Münze aus

Merzig-Wadern. Rapide schießen die Energiekosten in die Höhe. Egal, ob Brot, Butter oder Sprit: Alles wird teurer. Angesichts der Preissteigerung bei gleich bleibendem Verdienst bleibt kaum noch was im Geldbeutel. Kein Wunder, das so manch einer neidisch auf die Arbeitnehmer blickt, die einen Job in Luxemburg haben

Merzig-Wadern. Rapide schießen die Energiekosten in die Höhe. Egal, ob Brot, Butter oder Sprit: Alles wird teurer. Angesichts der Preissteigerung bei gleich bleibendem Verdienst bleibt kaum noch was im Geldbeutel. Kein Wunder, das so manch einer neidisch auf die Arbeitnehmer blickt, die einen Job in Luxemburg haben. Zahlreiche BerufspendlerRund 4500 Arbeitnehmer aus dem Saarland machen sich jeden Morgen auf den Weg zu ihrer Arbeitsstelle ins Großherzogtum, 2700 sind es allein im Grünen Kreis - Tendenz steigend. Arbeiten im "Ländchen" zahlt sich in barer Münze aus - seit 1. Januar erst recht. Denn mit diesem Datum trat im Großherzogtum eine Steuerreform in Kraft. Zum einen wurden die Steuertabellen um sechs Prozent inflationsbereinigt, sagen Manfred Ludwig und Siggy Farry vom Luxemburger Christlichen Gewerkschaftsbund (LCGB).Will heißen: Die Arbeitnehmer werden seit dem Neujahrstag so besteuert, als ob sie ungefähr sechs Prozent weniger verdienten, als es tatsächlich der Fall ist, wie LCGB-Fachberater Farrys ergänzt. Als große Neuerung nennt er die Einführung eines Steuerbonus für Kinder. Die Einführung ersetze die Steuerminderung zugunsten der Steuerpflichtigen mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern. "Konnten steuerbefreite Personen und Familien die Steuerermäßigung nicht geltend machen, so ist das jetzt möglich." Bonus für KinderJetzt ermögliche der Steuerbonus jeder Person und jedem Ehepaar mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern, einen Jahreshöchstbetrag von 922,50 Euro pro Kind zu erhalten - "und das unabhängig vom Einkommen", wie er sagt. Mit der Reform würden die Steuerklassen mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern abgeschafft. Die Folge: Die Steuerklassen für Personen oder Ehepaare mit oder ohne unterhaltsberechtigten Kindern würden ein und dieselben sein.Und noch eine angenehme Neuheit habe die Reform für die Arbeitnehmer, sagt Farrys: die Steuerbefreiung der geleisteten Überstunden. "War bislang nur der Überstundenzuschlag steuerfrei, wird nun auf die gesamte Vergütung für eine Überstunde keine Steuer mehr erhoben. Überstunden der Arbeiter wurden in Luxemburg bisher mit einem Aufschlag von 25 Prozent zum normalen Bruttostundenlohn vergütet, Überstunden der Angestellten mit einem Zuschlag von 50 Prozent. Im Zuge des Einheitsstatuts wird der Zuschlag in beiden Gruppen auf 40 Prozent angeglichen", ergänzt der Experte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort