„Zu starke Reglementierungen“

Saarhölzbach · Die BI-Mitglieder wehren sich gegen zu starke Reglementierungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke innerhalb des Schutzgebietes und sehen sich durch dessen geplante Ausweisung faktisch enteignet.

 Nach den Plänen des Umweltministeriums soll der Bereich „Zunkelsbruch“ zum Natura-2000-Schutzgebiet werden.Fotos: Rup

Nach den Plänen des Umweltministeriums soll der Bereich „Zunkelsbruch“ zum Natura-2000-Schutzgebiet werden.Fotos: Rup

Rudi Ewert, Sprecher der Saarhölzbacher Bürgerinitiative "Zunkelsbruch - Naturschutz ohne Enteignung", hat dem saarländischen Umweltministerium "Irreführung" im Zusammenhang mit der laufenden Ausweisung des Gebietes "Zunkelsbruch" als Natura-2000-Schutzgebiet vorgeworfen. Die Bürgerinitiative bezieht sich mit ihrer Kritik auf Äußerungen, die Umweltminister Reinhold Jost (SPD ) gegenüber der SZ im Zusammenhang mit der Schutzgebiets-Ausweisung gemacht hat (SZ vom 8. Dezember) sowie auf Formulierungen in einem Info-Flugblatt, das in der 49. Kalenderwoche den Bekanntmachungsblättern von Mettlach und Losheim am See beigelegt war. Die Mitglieder der BI wehren sich gegen die aus ihrer Sicht zu starken Reglementierungen für die Bewirtschaftung ihrer Grundstücke innerhalb des Schutzgebietes und sehen sich durch dessen Ausweisung faktisch enteignet. Vor wenigen Tagen hatte die BI zu einer Informationsveranstaltung ins Saarhölzbacher Gemeindehaus eingeladen, auf der sie ihre Position zu den jüngsten Verlautbarungen des Ministeriums deutlich machte.

Die Bewertung ist eindeutig: "Antworten und Stellungnahme des Umweltministeriums überzeugen nicht und fördern weiterhin den Widerstand und Unmut in der Bevölkerung bezüglich der Ausweisung des Naturschutzgebietes Zunkelsbruch!" Gegenüber dem Leser, Privateigentümer und Nutzer der von der Ausweisung betroffenen Flächen werde die Sachlage "bewusst oberflächlich dargestellt", sagte Ewert. Es würden bewusst nur einige Punkte aufgegriffen und dann allgemeingültig formuliert, "was jedoch gemäß aktuell zugänglichem Verordnungsentwurf so nicht stimmt", kritisiert die BI. So betone der Minister wiederholt, dass das traditionelle Kotelett-Braten auch nach der Schutzgebiets-Ausweisung erlaubt bleibe. "In der Verordnung steht jedoch: ‚Erlaubt in Gebieten ohne Lebensraumtyp‘ - und nicht generell", stellt die BI klar. Mit Lebensraumtypen sind im Zusammenhang mit den Natura-2000-Schutzgebieten die Vorkommen bestimmter Pflanzen- und Tierarten in einem Areal gemeint, die durch die Ausweisung als Schutzgebiet dauerhaft erhalten bleiben sollen.

Auch moniert die BI, dass das Ministerium bei seinen öffentlichen Aussagen so tue, als bleibe auch nach der Schutzgebiets-Ausweisung alles, wie es ist. Dabei werde jedoch verschwiegen, dass bereits seit der Anerkennung der gemeldeten Natura-2000-Schutzgebiete durch die Europäische Union (die bereits vor Jahren erfolgt ist) ein so genanntes Verschlechterungsverbot gilt. "Hierbei ist festzustellen, dass die Bürger zu keiner Zeit über das geltende Verschlechterungsverbot, welches durch die Anerkennung des Gebietes durch die EU zum Fakt wurde, informiert worden sind", kritisieren die BI-Vertreter.

Eine Darstellung des Ministeriums, die den Zustand "vorher" als denjenigen vor der Meldung an die EU und den Zustand "nachher" als denjenigen nach der Meldung (der bereits jetzt gültig ist) zu Grunde legt, würde nach BI-Auffassung "ein anderes, aber richtiges Bild darlegen". Die jetzt in Arbeit befindliche Verordnung versuche eine Lebensraum-Struktur zu schützen, die 2005 gemeldet worden sei.

In zwei speziellen Punkten wiesen die BI-Vertreter die Ministeriums-Darstellung ganz dezidiert zurück. So werde in den Verlautbarungen des Ministeriums betont, Beweidung und "Mahd" (also das Abmähen von Weidenflächen) sei auch nach der Schutzgebiets-Ausweisung weiter möglich. Das ist im Falle "Zunkelsbruch" von besonderer Bedeutung, weil es innerhalb des künftigen Schutzgebietes recht ausgedehnte Weideflächen gibt, deren Bewirtschaftung nach erfolgter Ausweisung nur noch nach den Vorgaben der entsprechenden Verordnung geschehen darf. Aus Sicht der BI ist die generelle Aussage, dass Beweidung und "Mahd" weiterhin möglich sei, nicht korrekt. So sehe die Verordnung für die zu schützenden Lebensraumtypen (in diesem Falle: Weideflächen) eine Reduzierung der Besatzstärke auf 0,6 Großvieh-Einheiten sowie die Beschränkung der "Mahd" auf einen Termin pro Jahr vor, wobei die Verordnung auch den möglichen Zeitpunkt für das Abmähen streng reglementiere, erklärte BI-Mitglied Hans-Peter Simon, der Eigentümer und Pächter von Flächen im geplanten Schutzgebiet ist. "Da, wo vorher ein Pferd, eine Kuh und ein Kalb zufrieden waren, gibt es künftig nur noch ein Kalb", brachte es Simon auf den Punkt. Lediglich Flächen ohne schützenswerten Lebensraumtypen könnten zur Beweidung oder "Mahd" uneingeschränkt genutzt werden.

Simon: "Das sind Flächen, in denen das Farn oder andere Büsche die Oberhand gewonnen haben."

Auch in einem anderen Punkt, der eine zentrale Forderung der BI betrifft, widersprachen die Betroffenen dem Ministerium: Minister Jost hatte die wiederholten Forderungen, Teile des Gebietes "Zunkelsbruch" oder gar das gesamte Gebiet bei der Schutzgebiets-Ausweisung wieder herauszunehmen, mit dem Argument zurückgewiesen, dass die nicht möglich sei.

Das sei indes bei anderen Gebieten durchaus geschehen, sogar im Saarland, sagten die BI-Vertreter und verwiesen auf die Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes Warndt, die im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht worden sei: "Hier wurde das Naturschutzgebiet Warndt mit 37 Hektar weniger in der Verordnung aufgenommen als gegenüber der EU gemeldet, nachzulesen im EU-Datenblatt, Stand 2008."

Zum Thema:

 Hier soll ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.

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Hintergrund Die BI erneuerte in Person von Achim Krewer zudem ihre generelle Kritik , dass die Ausweisung der Natura-2000-Schutzgebiete innerhalb der Europäischen Union formal und juristisch höchst unterschiedlich gehandhabt werde und die Bundesrepublik dabei eine Vorgehensweise beschreite, die sich deutlich von anderen Mitgliedsstaaten unterscheide. Nach Überzeugung der BI ist stattdessen eine vereinheitlichte Umsetzung der Natura-2000-Vorgaben unbedingt erforderlich, unterstrich BI-Sprecher Ewert: "Deutschland kann und muss sich ein Beispiel an anderen Ländern nehmen, damit aus Widerstand Einvernehmen werden kann." Einen nachhaltigen Naturschutz könne es nur geben "im Einklang mit Eigentümern, Bewirtschaftern und der Natur selbst". Für sie alle müsse ein Verschlechterungsverbot gelten, findet die BI. cbe

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