Gemeinderat Mettlach Windkraft: Rat muss erneut abstimmen

Mettlach · Beschluss von Gemeinderat Mettlach zu Windrad-Standorten im Flächennutzungsplan ist möglicherweise rechtswidrig.

 Um die Windenergie-Planungen in der Gemeinde Mettlach gibt es erneut Ärger. Foto: Patrick Pleul/dpa

Um die Windenergie-Planungen in der Gemeinde Mettlach gibt es erneut Ärger. Foto: Patrick Pleul/dpa

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Den Termin, wann erneut über den Flächennutzungsplan (FNP) für Windenergie abgestimmmt wird, haben die Verantwortlichen im Mettlacher Rathaus festgezurrt: Am Montag, 22. Mai, 17.30 Uhr, wird der Gemeinderat im Orscholzer Cloef-Atrium über die drei geplanten Konzentrationszonen "Holscheider Wald/ Wintersteinchen" (bei Weiten), "Östlich Schwarzbruch" (zwischen Orscholz und Tünsdorf) und "Westlich Wehingen" (Kewelsberg Tünsdorf/Wehingen) entscheiden. Als Grund für die neuerliche Abstimmung nannte Bürgermeister Daniel Kiefer (SPD): "Ein Gemeinderatsmitglied war befangen" (wir berichteten). Nach SZ-Informationen handelt es sich um Rudolf Mohr von der SPD-Fraktion. "Dieser Tage bin ich darüber informiert worden, dass der Verdacht bestünde, dass ein Gemeinderatsmitglied zum Zeitpunkt der Abstimmung über die ‚Teiländerung des Flächennutzungsplanes zur Windenergie' als befangen gelten könnte", sagt der Verwaltungschef. Eigentlich hatte der Rat bereits am 26. April den Flächennutzungsplan mitsamt der drei Konzentrationszonen gebilligt. Dagegen hatte jedoch die Bürgerinitiative "Windkraft mit Vernunft" bei der Kommunalaufsicht im Landesverwaltungsamt Beschwerde eingelegt, unter anderem mit Verweis auf die mögliche Befangenheit eines Ratsmitglieds. "Die eingeleitete Prüfung hat ergeben, dass das Ratsmitglied in jedem Falle bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan befangen war", sagt Kiefer und beruft sich auf das Kommunalverfassungsgesetz (KSVG). "Nach der Vorschrift des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes fallen Verwandte und Verschwägerte gerader Linie unter den Angehörigenbegriff. Das Ratsmitglied hat Angehörige im Sinne dieser Regelung." Laut KSVG müsse der Bürgermeister rechtswidrigen Beschlüssen unverzüglich widersprechen. Zudem sei ein Beschluss, der unter Verletzung des Mitwirkungsverbotes zustande gekommen ist, laut KSVG unwirksam. "Der Flächennutzungsplan ist deshalb im Normenkontrollverfahren und im Genehmigungsverfahren angreifbar." Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, muss laut Kiefer die Abstimmung über den Flächennutzungsplan "Teiländerung Windenergie" wiederholt werden. "Die Befangenheit gilt zwar auch im Ortsrat, schlägt aber nicht auf die Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses durch."

In der Sitzung Ende April hatten 18 Ratsmitglieder für die Ausweisung des Flächennnutzungsplanes gestimmt, vier dagegen - bei zwei Enthaltungen. Welche rechtlichen Folgen hat dies, welches Klagerisiko geht man ein, wenn der Holsteiner Wald aus dem FNP herausgenommen würde? - eine Frage, die CDU-Fraktionschef Michael Thieser damals umtrieb. Mit den Festlegungen werde nach Worten von Professor Holger Kröninger, dem Rechtsbeistand der Gemeinde bei diesem Thema, kein Baurecht geschaffen, sondern es werde in allen nicht eingeschlossenen Außenbereichen ausgeschlossen. Nehme man den Holsteiner Wald heraus, verblieben nur noch zwei Flächen. Aus der Sicht Kröningers ist davon auszugehen, dass der Flächennutzungsplan für diesen Fall entweder bereits im Genehmigungsverfahren scheitern oder aber einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten könne. Dies hätte weiter zur Folge, dass der FNP insgesamt in Bezug auf die Konzentrationsflächen unwirksam sei und Windenergie grundsätzlich im gesamten Außenbereich zulässig sei. Nach Worten von Thieser sei es im Sinne der CDU-Fraktion, die Standorte für Windräder durch einen Flächennutzungsplan zu steuern, um Wildwuchs zu verhindern. Hans-Josef Uder. Sprecher der neuen SPD-Fraktion, erinnerte an die Anfänge der Planungen mit einer "riesigen Flächenkulisse". Die Größenordnung mit über 70 Winderädern habe vor rund sechs Jahren alle erschlagen. Bereits damals habe auch seine Fraktion das Ziel gehabt, die Nutzung der Windenergie zu steuern und somit soweit wie möglich zur Vermeidung eines Wildwuchses in der Hand zu behalten. Reinhold Behr von der SPD-Fraktion wies auf den "sorgfältig erarbeiteten Planungsstand" hin. Die Flächen seien im Laufe der Jahre seit 2013 verkleinert worden und nun an einem Punkt angelangt, der eine weitere Reduzierung - auch wirtschaftlich - nicht mehr rechtfertige. Wichtig nannte er, die solide Planung zu verabschieden.

Derweil war sich Joachim Badelt, Fraktionssprecher der FBM, sicher, dass der Plan auch ohne den "Holscheider Wald" mit fünf 200 Meter hohen Windrädern rechtssicher verabschiedet werden könnte (siehe eigener Text). Nach Ansicht von Reinhard Halberstadt (FDP) nimmt die Akzeptanz zum Bau von Windkraftanlagen im Saarland in jüngster Zeit immer weiter ab. Als einen Grund dafür nannte er den Umgang mit Bürgern im Abwägungsverfahren. "Die engen rechtlichen Vorgaben machen aber eine andere Vorgehensweise unmöglich." Die anstehende Entscheidung sei "die Wahl zwischen Pest und Cholera", sagte Halberstadt. Aus Protest gegen diese Gesetzeslage nehme er an der Abstimmung nicht teil. Nach Ansicht von Ewa Tröger (Die Linke) seien noch zu viele Punkte offen, über die man nachdenken muss. Ihre Forderung: Im Sinne der Bürger eine nochmalige Flächenreduzierung zu überprüfen.

< Weiterer Bericht folgt.

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