Saarhölzbach „Auf Kappelt“ wieder ein Fall für die Justiz

Mettlach · Eigentümer-Firma Grüner-Kreis Immobilien verklagt Gemeinde auf Schadensersatz wegen verschwundenem Mobiliar.

 Das frühere Flüchtlingswohnheim „Auf Kappelt“ in Saarhölzbach beschäftigt erneut die Justiz.

Das frühere Flüchtlingswohnheim „Auf Kappelt“ in Saarhölzbach beschäftigt erneut die Justiz.

Foto: Ruppenthal

Der Krach um das Flüchtlingsheim Auf Kappelt geht in die nächste Runde und wird wahrscheinlich erneut die Richter beschäftigen. Karin  Rausch-Buchna, Geschäftsführerin der Firma Grüner Kreis Immobilie (GKI), will die Gemeinde Mettlach auf Schadensersatz verklagen. Zum einen will sie, wie sie sagt, ihr Eigentum zurück, das aus dem Gebäude gebracht worden sei.  Auch will sie den Schaden ersetzt haben,  den die ehemaligen Bewohner in dem Gebäude in Saarhölzbach angerichtet. In einem Schreiben an die die Staatsanwaltschaft listet ihre Anwältin Beate Kupfernagel unter anderem beschädigte Bodenbeläge, Beschädigungen an der Nottür, an Fenstern und an der Thekenanlage auf.

Möbel, Bettwäsche, Geschirr und vieles mehr seien abhanden gekommen, klagt sie. Nach Aussage der Juristin habe ein Schadensbearbeiter   der GVV-Versicherung  ihr mitgeteilt, dass rund 54 000 Euro als Ausgleich zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag beziehe sich nur auf die Schäden, die durch die Leute entstanden seien, die dort gewohnt hätten. Das Inventar, das verschwunden sei, falle nicht unter den Versicherungsschutz und sei von der Gemeinde zu zahlen.

Diesen Wert beziffert sie auf rund 30 000 Euro. Und diese Summe stehe ebenfalls aus. In dem Falle strenge  die Anwältin mit ihrer Mandantin ein strafrechtliches und ein zivilrechtliches Verfahren an. Ein zivilrechtliches Verfahren  kündigt die Anwältin für die Schäden auf Kappelt an. Denn statt der 54 000 Euro, die der Schadenssachbearbeiter der Versicherung in Aussicht gestellt habe, seien von der Gemeinde nur 22 000 Euro gezahlt worden. Gegen die beiden Mahnbescheide, die  Mettlachs Bürgermeister Daniel Kiefer dieser Tage erhielt, hat er nach seinen Worten Widerspruch eingelegt. „Die GKI hat weitergehende Zahlungen beansprucht als diejenigen, die wir geleistet haben“, sagte der Verwaltungschef auf SZ-Anfrage. Man habe die Forderung prüfen lassen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Kosten, die bezahlt worden seien angemessen sei. Die Forderungen hätten ursprünglich bei über 110 000 Euro gelegen. Möglichen Gerichtsverhandlungen sehe er gelassen entgegen. „Dann soll uns das Gericht eines Besseren belehren“, sagte er.

Hochgekocht war der Immobilien-Skandal um das ehemalige Hotel-Restaurant Ende 2015. Verwickelt darin waren Mettlachs Ex-Bürgermeister Carsten Wiemann, der ehemalige SPD-Fraktionschef Markus Rausch, immer noch Mitglied im Gemeinderat, und der ehemalige Landtagsabgeordnete Hans Georg Stritter. Sie hatten der Gemeinde im Dezember 2015 das Gebäude auf fünf Jahre verpachtet für 5000 Euro Kaltmiete im Monat. Diese Summe sei zustande gekommen, da das Gebäude komplett eingerichtet gewesen sei, sagt die Anwältin.   Ende Mai 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Rausch, Carsten Wiemann, der kurz vor Rauschs Wiederwahl als Mettlacher Bürgermeister zurückgetreten war, und den Ex-SPD-Landtagsabgeordneten Hans-Georg Stritter, damals noch Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Merzig-Wadern. Im September des gleichen Jahres sprachen die Richter am Landgericht das Urteil.Wiemann habe sich von Rausch sowie von Stritter bestechen lassen. Gegen Wiemann und Stritter verhängten die Richter eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, Rausch erhielt eine von 13 Monaten. Er war neben Bestechung auch wegen Gründungsschwindels angeklagt, weil er bei der Gründung der Gesellschaft „Grüner Kreis Immobilien“ in Berlin wahrheitswidrig versichert hatte, das Stammkapital von 25 000 Euro sei bereits einbezahlt. Gegen das Urteil legte das Trio Berufung beim Bundesgerichtshof ein. Doch Ende September 2018 hat die höchste Gerichtsinstanz den Richterspruch aus Saarbrücken bestätigt, womit das Urteil rechtskräftig wurde.

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