Weg frei für zwei Windkraftanlagen

Orscholz · Der Gemeinderat Mettlach hat die formellen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von zwei Windkraftanlagen auf dem Gebiet „Östlich Schwarzbruch“ bei Orscholz geschaffen. Der Rat stimmte in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit für die Änderung des Bebauungsplanes, mit der diese Fläche als Windkraft-Vorranggebiet ausgewiesen wird. Mit dem Beschluss ging die Abwägung der Einwände und Bedenken einher, die im Zuge der Offenlegung des Bebauungsplanes eingegangen waren.

Die Gegner des Windparks bei Orscholz im Gemeinderat hielten in der jüngsten Sitzung ihre Kritik an dem Verfahrensweg, der für das Projekt eingeschlagen worden war, aufrecht. Es ging um die Vorausetzungen für den Bau von zwei Windkraftanlagen auf dem Gebiet "Östlich Schwarzbruch" bei Orscholz . Losgelöst von der jetzt beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes hatte der beauftragte Windkraftprojektierer Abowind bereits zum Jahresbeginn einen Bauantrag beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) eingereicht.

Dabei ging es um eine so genannte BImsch-Genehmigung auf Basis des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImsch), die von dem LUA als zuständige Prüf-Behörde erteilt wird. Der Gemeinderat hatte im Februar das Einvernehmen zu diesem Antrag hergestellt, womit faktisch dem Bau der beiden Windräder zugestimmt wurde.

Badelt erneuert Kritik

Joachim Badelt (Freie Bürger Mettlach) erneuerte nochmals seine schon wiederholt geäußerte Kritik an diesem Vorgehen. Es sei für ihn "das größte Rätsel, warum die Gemeinde Mettlach im Fall Schwarzbruch von dem vorgesehenen geordneten Planungsverfahren" abweiche, sagte Badelt. Er gab zu bedenken, dass der Ortsteil Tünsdorf künftig zwischen zwei Windparks liegen werde, dem bestehenden auf dem Kewelsberg und dem geplanten im Schwarzbruch. Vor diesem Hintergrund sei für ihn nicht nachvollziehbar, warum die ablehnende Haltung des Tünsdorfer Ortsrates und seine im Anhörungsverfahren vorgebrachten Argumente gegen das Projekt zwar zur Kenntnis genommen würden, aber keinerlei Konsequenzen gezeitigt hätten.

Ewa Tröger (Linke) kritisierte, dass die bei Orscholz geplanten Windräder auf einer Waldfläche errichtet werden sollen. Sie verstehe nicht, warum die Gemeinde nicht auch, wie andere Kommunen, einen Bau von Windkraftanlagen im Wald ausgeschlossen habe. Michael Döbrich (AUF) sagte, grundsätzlich bejahe er die Windkraft, aber im Falle des Schwarzbruch-Projektes sei er dagegen, weil er bei lediglich zwei dort geplanten Anlagen keine Windrad-Konzentrationszone erkennen könne.

Bernhard Schneider (CDU ) wies indes den Vorwurf zurück, dass der Rat die vorgebrachten Bedenken nicht ausreichend berücksichtigt habe. "Der Rat hat sich sehr intensiv mit dem Thema befasst", unterstrich Schneider.

Größere Abstandsflächen

Jörg Zenner (SPD ) erklärte, ursprünglich seien auf der Fläche im Schwarzbruch drei Windräder geplant gewesen, was einmal als Untergrenze für eine Konzentrationszone gegolten habe. Er sei aber "ganz froh", dass mit dem nun zu beschließenden Bebauungsplan nur zwei statt drei Windräder dort gestattet werden - "weil uns dies größere Abstandsflächen gestattet". Badelt hielt dem entgegen: "Warum sollte dieser Rat nicht irgendwann gute Gründe für die Zustimmung zu einer dritten Anlage finden?" Er warf der Ratsmehrheit vor, sie gehe unbedacht "mit unserem größten Schatz, das ist die Natur und die Landschaft" um.

Der Rat zeigte sich von der Kritik unbeeindruckt und stimmte mit großer Mehrheit (sechs Nein-Stimmen) für den Bebauungsplan.

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