Vorbesitzer sieht sich übers Ohr gehauen

Saarhölzbach · Er fühlt sich übers Ohr gehauen: Sascha Jacobs, früherer Besitzer des Gasthauses „Auf Kappelt“ in Saarhölzbach, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Gemeinde Mettlach und die Sparkasse Merzig-Wadern.

Sascha Jacobs sieht sich als Opfer einer Intrige. "Da haben Gemeinde und Sparkasse gemeinsame Sache gemacht", sagt der Gastronom. Sein Betrieb, das frühere Gasthaus "Auf Kappelt" in Saarhölzbach , war im Oktober zwangsversteigert worden - dabei hatte die Gesellschaft Grüner Kreis Immobilien (GKI) den Zuschlag erhalten, für 210 000 Euro . Gegründet hatte die GKI erst kurz vor dem Versteigerungstermin Markus Rausch, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Mettlacher Gemeinderat. Sein Mitgesellschafter ist Hans-Georg Stritter, früher SPD-Landtagsabgeordneter und Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Merzig-Wadern. Eben jener Bank, die Jacobs im Jahr 2010 die Übernahme der alten Schule finanziert hatte. Fast 5000 000 Euro hatte Jacobs sich nach eigener Auskunft dort geliehen, um sich mit Restaurant und Hotel eine neue Existenz aufzubauen.

Doch dies scheiterte, das Gebäude kam unter den Hammer und in den Besitz der GKI. Unmittelbar nach dem Kauf hatte die Gemeinde das Gebäude beim neuen Eigentümer angemietet, um es als Unterkunft für Flüchtlinge nutzen zu können. Genau das hat Sascha Jacobs der Gemeinde vorher auch angeboten, wie er sagt, zu ähnlichen Konditionen - doch war sein Angebot zurückgewiesen worden. Gegenüber der SZ stellt Jacobs die Geschehnisse so dar: Nachdem seine finanziellen Probleme immer massiver geworden seien, habe er den Betrieb im Oktober 2014 geschlossen, im Februar 2015 sei das Gebäude unter Zwangsverwaltung gestellt worden. Bereits im Herbst 2014 habe er Bürgermeister Carsten Wiemann (SPD ) das Haus zum Anmieten angeboten, sagt Jacobs: "Ich habe eine Miete von etwa 8000, 9000 Euro im Monat inklusive Nebenkosten genannt." Doch Wiemann habe die Offerte abgelehnt: Das Gebäude sei zu groß, die Miete zu hoch. "Damit war die Sache für mich eigentlich erledigt", so Jacobs. Durch die Sparkasse sei 2015 aber wieder der Kontakt zur Gemeinde hergestellt worden. Wenige Tage vor der Sitzung des Hauptausschusses am 13. Okober habe er sich mit Wiemann in Mettlach getroffen und ihm dieses Angebot gemacht: monatliche Kaltmiete 4900 Euro , Laufzeit des Mietvertrages zehn Jahre.
Absage aus dem Rathaus


Bei dem Gespräch habe der Rathauschef erkennen lassen, dass die Gemeinde ihm pro Flüchtling 200 Euro Monatsmiete zahlen könne. Allerdings könnte die lange Laufzeit des Vertrages ein Problem darstellen. Daraufhin habe Jacobs eine Mietdauer von sechs Jahren vorgeschlagen. Zu den 4900 Euro Kaltmiete wären jeweils 450 Euro für eine Putzkraft sowie einen Hausmeister hinzugekommen. Einen Tag nach der Ausschusssitzung die Absage aus dem Rathaus: "Mietzins, Mietdauer und Standort fanden keine Zustimmung", heißt es in einer Mail des Bürgermeisters an Jacobs. Der kann nicht nachvollziehen, warum seine Offerte mit Verweis auf den Standort abgelehnt wurde, dieser aber später beim Vertrag mit GKI keine Rolle mehr spielte. "Ich hätte mein Angebot nochmal überarbeitet, aber als das Argument mit dem Standort kam, hielt ich das für zwecklos."

Nicht verstehen kann Jacobs auch, warum die Sparkasse bei der Zwangsversteigerung mit dem Gebot der GKI über 210 000 Euro einverstanden war, obwohl dieses unter der so genannten 7/10-Grenze gelegen hatte. Diese Grenze bezieht sich auf den Verkehrswert, den das Gericht im Zuge einer Zwangsversteigerung für eine Immbolie erstellen lässt. Beim Gebäude "Auf Kappelt" hatte der vom Gericht bestellte Gutachter einen Wert von rund 350 000 Euro ermittelt. Die 7/10-Grenze (in diesem Falle rund 246 000 Euro ) gilt beim ersten Zwangsversteigerungstermin: Liegt das höchste Angebot darunter, so können Gläubiger und Eigentümer ihr Veto dagegen einlegen, dass ein Objekt für dieses Gebot versteigert wird. Allerdings ist das eine Kann-, keine Muss-Bestimmung. Kommt es zu einem zweiten Versteigerungstermin, gilt sie nicht mehr.

Zum Thema:

Die SZ hat die Sparkasse Merzig-Wadern um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen ersucht. Doch das Geldinstitut will sich dazu nicht äußern, verweist auf das Bankgeheimnis . Dies sei nachvollziehbar, korrekt und zwingend geboten, erklärt Christian Molitor, Geschäftsführer des Sparkassen-Verbandes Saar, auf SZ-Anfrage: "Die Geschäftsbeziehungen zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden bedingen ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Daraus ergibt sich zwingend das Bankgeheimnis als gewohnheitsrechtliche Treuepflicht der Sparkasse, keine kundenbezogenen Informationen an Dritte weiterzugeben, wozu auch Infosnen über ein Objekt eines Kunden gehören. Verstößt eine Sparkasse, insbesondere ihr Vorstand, gegen diese Pflicht, so macht er sich wegen des Pflichtenverstoßes zivil-, datenschutz- und strafrechtlich angreifbar." cbe

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