Schneider contra Badelt

Mettlach · Bernhard Schneider geht juristisch gegen FBM-Politiker Joachim Badelt vor. Dieser hatte in einem SZ-Interview gesagt, gegen Schneider würde wegen Vorteilsnahme ermittelt.

 Aus diesem Schriftstück geht hervor, dass zumindest zweitweise gegen Schneider wegen Vorteilsnahme ermittelt wurde. Zum jetzigen Stand macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Foto: SZ

Aus diesem Schriftstück geht hervor, dass zumindest zweitweise gegen Schneider wegen Vorteilsnahme ermittelt wurde. Zum jetzigen Stand macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Foto: SZ

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Seit März ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Mettlachs ersten Beigeordneten Bernhard Schneider. Nicht wegen Vorteilsnahme, betont Schneider, sondern wegen Untreue. Er wendet sich damit gegen Joachim Badelt, der im Bürgermeisterwahlkampf als Kandidat der Freien Bürger Mettlach (FBM) gesagt hatte, es gehe um Vorteilsnahme. Schneiders Anwalt, Professor Guido Britz, teilte der SZ jetzt mit, dass Schneider wegen dieser Aussage, die der FBM-Politiker in einem SZ-Interview getätigt hatte, gegen Badelt vorgehe. Britz sagt, die Behauptung von Badelt sei "unzutreffend und daher falsch". Bei den Ermittlungen wegen Vorteilsnahme im Amt schwinge Korruptionsverdacht mit. Dagegen zähle Untreue zu den Vermögensdelikten, sagt Britz, deshalb fordert Schneider von Badelt Unterlassung des Vorteilsnahme-Vorwurfs. Der Jurist hat die Unterlassungsforderung formuliert und den Streitwert auf 3000 Euro festgesetzt.

"Gegen Bernhard Schneider (CDU ) ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken anhängig. Vielleicht bringen die Ergebnisse dieser Ermittlungen eine Lösung des Problems", hatte Badelt im SZ-Interview mit Blick auf die Immobilien-Affäre in Saarhölzbach gesagt. In die ist Schneider verwickelt. Der Mietvertrag zwischen der Firma Grüner Kreis Immobilien (GKI) und der Gemeinde trägt die Unterschrift des Beigeordneten. Nach dem Kauf im Zuge einer Zwangsversteigerung (Kaufpreis: 210 000 Euro) hatte die GKI 2015 der Gemeinde das Gebäude als Flüchtlingsunterkunft vermietet.

"Nicht zuletzt aufgrund einer Durchsuchungsmaßnahme und der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen fand und findet der Vorgang enormes mediales Interesse beziehungsweise Echo", heißt es in der Unterlassungsforderung gegen Badelt, die der SZ vorliegt. Mit einem anwaltlichen Schriftsatz vom 10. Juni war Badelt nach den Worten von Britz darauf hingewiesen worden, dass die Behauptung in seinem Interview sachlich nicht zutreffend und daher falsch sei. Als Beleg nennt er eine Auskunft der Staatsanwaltschaft mit Aktenvermerk. Badelt gab indes keine Unterlassungserklärung ab. Er nahm sich ebenfalls einen Anwalt. "Ich habe diese Äußerung ein einziges Mal getätigt", sagt er auf SZ-Anfrage. "Das war in dem Interview, mit dem ich mich als Kandidat vorgestellt hatte." Die Feststellung, die Staatsanwaltschaft ermittle wegen Vorteilsnahme, habe er sich nicht aus den Fingern gesogen. Im Mai habe er Kenntnis von einem Brief der Staatsanwaltschaft erhalten, in dem im Betreff von Ermittlungen wegen Vorteilsnahme die Rede gewesen sei. "Daher musste ich zu dem Zeitpunkt des Interviews davon ausgehen, dass dies auch so war."

Zum Thema:

Auf einen Blick Vorteilsnahme im Amt und Untreue sind Delikte, die nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden. In Paragraph 331 heißt es zu Vorteilsnahme: "Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Derweil führt der Paragraph 266 zur Untreue aus: "Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." mst

Zum Thema:

Hintergrund Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft , bestätigte auf SZ-Anfrage, dass die Behörde zu Beginn gegen Schneider sowie die drei weiteren Protagonisten der Immobilien-Affäre Marcus Rausch, Hans-Georg Stritter und Ex-Bürgermeister Carsten Wiemann Ermittlungen wegen Untreue und Vorteilsnahme aufgenommen hatte. Die Ermittlungen dauern nach seinen Worten noch an. Einzelheiten wollte er nicht nennen. mst

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