Landschaftsschutzgebiet Renglischberg Streit um seltenen Vogel und Zwangs-Ernte vor Gericht

Saarlouis/Mettlach · Das Umweltministerium hatte zum Schutz des Mornellregenpfeifers den Renglischberg zwischen Mettlach-Faha und Münzingen als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Deswegen müssen Bauern dort bis 15. August geerntet haben. Dagegen klagen Landwirte vor dem Oberverwaltungsgericht.

 Der Mornellregenpfeifer.

Der Mornellregenpfeifer.

Foto: Sebastian Muenter

Weiterhin herrscht dicke Luft rund um die Natura-2000-Zone am Renglischberg, ein Ackerbaugebiet zwischen Faha und Münzingen. Während einer Verhandlung am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis am Dienstag prallten einmal mehr die unterschiedlichen Meinungen aufeinander. Das saarländische Umweltministerium hatte das Gebiet 2018 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen hatten Bauer Günter Weber aus Mettlach-Faha, seine Frau und sein Sohn eine Normenkontrollklage eingereicht. Der Familie gehören in dem Gebiet mehrere Maisfelder.

Bei der Verhandlung wurden im Wesentlichen drei Punkte diskutiert. Größter Streitpunkt ist und bleibt der Mornellregenpfeifer. Dem Umweltministerium ging es bei der Ausweisung zum Schutzgebiet vor allem um diesen seltenen Vogel. Der mache, so sagt das Ministerium, auf seinem Weg aus der nordischen Tundra in die Winterquartiere in Spanien und Nordafrika auf den Feldern am Renglischberg Rast. Dafür brauche das Tier aber abgeerntete Fläche, da es nur so vor Raubtieren sicher sei, die sich auf dicht bewachsenen Feldern verstecken. Die Bauern müssen die Felder jedes Jahr bis zum 15. August abernten. Um diese Zeit wird der Mornellregenpfeifer im Saarland erwartet.

Die Landwirte sehen darin aber eine klare Beeinträchtigung in ihrer Anbauweise. Der Mais sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht reif, erklärte Weber vor Gericht. Bestehende Verträge könnten nicht eingehalten werden, der Wert des Bodens schwinde. „Traditionelle Landwirtschaft ist nicht mehr möglich“, sagte der Bauer. Gleichzeitig stellte er infrage, ob der Mornellregepfeifer tatsächlich am Renglischberg eine Verschanufspause einlegt. „Egal, wen ich frage, niemand hat den Vogel hier je gesehen.“ Dem widersprach ein Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (Lua). „Ich kenne 20 Personen, die den Mornellregenpfeifer in diesem Gebiet beobachtet haben.“ Die Vogelmeldungen auf der Internetseite ornitho.de seien Beweisgrundlage. Die Seite stehe aber nur Mitarbeitern mit Sonderrechten zur Verfügung – auch um einen „Foto-Tourismus zu vermeiden“.

Ein weiterer Streitpunkt ist das Ausweisungsverfahren selbst. Die Landwirte werfen dem Umweltministerium vor, die Betroffenen nicht ausreichend in das Verfahren einbezogen zu haben. Einwände, die sie geltend gemacht hätten, seien nicht berücksichtigt worden. Gespräche mit Abgeordneten, Ministern und Mitarbeitern der Behörden seien in keiner Akte vermerkt. Die Vertreter des Ministeriums aber betonten, dass sie alle Bedenken in ihre Planung aufgenommen hätten. So sei beispielsweise nicht ohne Grund ein früheres Verfahren 2011 abgebrochen worden.

 Umweltminister Reinhold Jost (SPD).

Umweltminister Reinhold Jost (SPD).

Foto: dpa/Oliver Dietze

Am Dienstag ging es zudem auch um Ausgleichszahlungen. 250 Euro pro Hektar wird jenen Landwirten in den Landschaftsschutzgebieten jährlich gewährt. Für Weber ist das zu wenig. Er gab vor Gericht an, dass pro Hektar und Jahr 2000 Euro nötig seien, um seine Einbußen decken zu können. Ein Urteil fällte der zweite Senat unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Michael Bitz noch nicht. Das soll nach einer Beratung schriftlich erfolgen. Bitz gab den Parteien aber mit auf den Weg: „Es muss jedem berechtigten Anliegen Raum gegeben werden.“

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